Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., TM 2001/4932
Schneider, Wilhelm
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte
Tübingen, 2001
Seite: 21
(PDF, 37 MB)
Bibliographische Information
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Varia

  (z. B.: IV, 145, xii)



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in Reih und Glied kämpfen, damit sie nicht, wenn die Sache
missglücke, den gemeinen Mann im Stiche Hessen und bequem
eine Möglichkeit zur Flucht fänden. Chnodomar sprang
sofort vom Pferd, seinem Beispiel folgten die Anderen ohne
Verzug.

Zu dieser Episode bemerken:

Gustav Freytag , Bilder aus der deutschen Vergangenheit ,
l. Band 1899 S. 96: Wenn der Bauer im Heer zur Schlacht zog,
wollte er nicht leiden, dass der Feldherr oder Fürst seines
Stammes neben ihm auf dem Ross saß. Er zwang ihn, abzusteigen
, denn auch das Schlachtenlos sollte für alle gleich
sein.

Felix Dahn , Die Alamannenschlacht bei Straßburg, 1880 S.
360 : Man sieht , noch ist die alte Volksfreiheit nicht geschwunden
. Wie einst Arminius muss sich Chnodomar mitten
in der Schlacht vom Volksheer dessen Willen aufzwingen
lassen. Auch Chnodomar, der "mächtigste König" , wagte
nicht, dieser recht barbarischen, törichten und trotzigen
Aufforderung zu widerstreben.

Wenn Chodomar später , bei seiner Gefangennahme , beritten
war, dann muss er in der Zwischenzeit wieder aufgestiegen sein.
Damit sind die von Ludwig Schmidt S. 72 geäusserten Zweifel
ausgeräumt.

Es ist auch nicht daran zu denken, dass zwischen den alamanni-
schen Kleinkönigen und den von Dannenbauer postulierten ala-
mannischen Adelsherrn der Merowinger- und Karolingerzeit ein
Zusammenhang besteht, dass die letzteren die Erben und
Rechtsnachfolger der Ersteren gewesen sind. Dagegen spricht vor
Allem, dass bei der Eingliederung Alamanniens in das fränkische
Reich die damalige alamannische Oberschicht entmachtet worden
ist. Gleicher Meinung:

Theodor Mayer , Vorträge und Forschungen I , 1955 S. 22 :
Der Beweis, dass zwischen den alamannischen reguli und
den Dannenbauerschen Adelsherrn ein unmittelbarer Zusammenhang
bestand, dass also die Adelsherren die Nachkommen
der reguli waren, ist für bestimmte Familien nicht erbracht
und angesichts der dürftigen Quellenlage auch nicht
zu erbringen. Es liegen Jahrhunderte dazwischen, angefüllt
mit Wanderungen und Kriegszügen, Eroberungen und Niederlagen
, Umstürzen und Neueinrichtungen, mit tiefgreifendem
Wechsel aller Besitz- und Herrschaftsverhältnisse.

Ähnlich schon Felix Dahn , Die Könige der Germanen , IX, 1 S.
148 .


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