Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., TM 2001/4932
Schneider, Wilhelm
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte
Tübingen, 2001
Seite: 22
(PDF, 37 MB)
Bibliographische Information
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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Die alamannischen Herzöge der merowingischen und karolingi-
schen Zeit

Zu Beginn des 6. Jahrhunderts , nach der Chlodwigschlacht, haben
die Alamannen ihre Selbständigkeit verloren, ihr Land ist in
das fränkische Reich eingegliedert worden. Nach Gregor von
Tours Hist. Franc. U, 30 haben sich die Alamannen Chlodwigi dicti-
onibus unterworfen mit den Worten "Tui sumus"! Von dem Byzantiner
Agathias , Hist. I, 7 wird um 580 n. Chr. Folgendes berichtet
:

Die Alamannen haben zwar von den Vätern überkommene
Gesetze , aber auf dem Gebiet der Staatsverwaltung und der
Obrigkeit richten sie sich nach der Staatsverfassung der
Franken .

Bei der Eingliederung Alamanniens ist eine große Zahl von fränkischen
Amtsträgern in das Land eingerückt , wie das später auch
bei der Eingliederung Aquitaniens und des Langobardenreiches
der Fall gewesen ist ( Heft IX S. 143 ) . In Alamannien hat es
bereits in der merowingischen Zeit eine fränkische Reichsaristokratie
gegeben . Das alamannische Herzogshaus mit Herzog Got-
frid stammt wohl aus Burgund. Dazu die Arbeiten:

Die merowingische Reichsaristokratie in Alamannien ( Heft
III/IV S. 171-180 );

Die Herkunft des alamannischen Herzogshauses ( Heft III/IV
S. 181-196 ).

In Alamannien sind frühmittelalterliche Gräber aufgedeckt worden,
in denen nach den Beigaben hochgestellte Franken bestattet worden
waren , so in Wittislingen und Donzdorf . Dazu die Arbeit:

Franken in den merowingerzeitlichen Gräbern Alamanniens
( Heft III/IV S. 161-170 ).

Zu diesem Abschnitt noch

Hans K. Schulze , Die Grafschaftsverfassung usw. S. 69 :
Früher herrschte kein Zweifel darüber, dass das fränkische
Königtum nach der Einbeziehung des alamannischen Stammesgebiets
in das fränkische Reich auch Institutionen der
fränkischen Verfassung eingeführt hat. Man konnte sich
dabei auf das Zeugnis des Agathias berufen.

Ebenda S. 61 : Die Absetzung des Herzogs Leutefred im
Jahre 587 und die Ernennung des neuen Herzogs Uncelenus
sind klare Zeugnisse für ein vom fränkischen König abhängiges
Amtsherzogtum . Auch in der Lex Alamannorum bleibt


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