Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., TM 2001/4932
Schneider, Wilhelm
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte
Tübingen, 2001
Seite: 31
(PDF, 37 MB)
Bibliographische Information
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Varia

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Dazu noch folgende Zitate :

Georg Waitz V S. 431 : Die immer fortschreitenden Übertragungen
von Land lassen keinen Zweifel, dass kleinerer und
größerer Landbesitz sich als freies Eigentum in den Händen
Vieler befand und keineswegs der Grund und Boden an
geistliche oder weltliche Große gekommen war und nur von
abhängigen Leuten bewirtschaftet wurde.

Karl Theodor v. Inama-Sternegg , Die Ausbildung der grossen
Grundherrschaften in Deutschland usw., 1878 S. 39 :
Dass der kleine Grundbesitz im 9. Jahrhundert noch recht
häufig war, lässt sich aus den Traditionen an das Kloster
Lorsch leicht ersehen. Sie zeigen uns, dass der Besitz an
einzelnen Orten sehr zersplittert war, wie z. B. von Dossenheim
23, von Heppenheim 40 , von Handschuchsheim 107
Traditionen vorgetragen sind .

Karl Weller , WVjH 3, 1893 S. 58 : Im Allgemeinen ist der
kleine Grundbesitz in Ostfranken am Ende des 8. Jahrhunderts
noch recht häufig .

Luden Pfleger , Die elsässische Pfarrei , ihre Entstehung
und Entwicklung , 1974 S. 51 Anm. 5 : Dass es im 8. Jahrhundert
im Elsass noch viele kleine Grundeigentümer gab,
beweisen die Weißenburger Traditionen.

Georg Caro , Beiträge zur älteren deutschen Wirtschaftsund
Sozialgeschichte 1905 S. 17 : Gerade die Nordostschweiz
ist das Land, wo wahrscheinlich sogar die Mehrzahl der
Bevölkerung sich aus kleinen freien Grundbesitzern zusammensetzte
.

Hermann Wopfner , MIÖG 34, 1913 S. 2 : Bereits Caro hat
mit Erfolg der Ansicht widersprochen, dass zu Ausgang der
Karolingerzeit der freie bäuerliche Grundbesitz fast ganz
verschwunden sei . Auch die Lorscher Urkunden lassen den
Fortbestand des bäuerlichen Grundbesitzes erkennen. In der
einzigen Dienenheimer Mark verfügen 73 Besitzer zu Gunsten
des Klosters Lorsch.

Rolf Sprandel , Deutsches Archiv für die Erforschung des
Mittelalters 19, 1963 S. 6 : Einige Male ist der gesamte geringfügige
Besitz des Schenkers erkennbar. In anderen Fällen
spricht der Aussteller der Urkunde von seiner Armut. Mehrfach
befürchtet ein Schenker, seine Nachkommen könnten
ihre Freiheit verlieren .

Ebenda S. 16 : Die bisherigen Ausführungen haben erwiesen,
dass es den Stand der kleinen, aber unbelasteten Eigentümer
als bedeutenden und zahlreichen Stand gab .

Eduard Hlawitschka , Vom Frankenreich zur Formierung der
europäischen Staats- und Völkergemeinschaft, 1986 S. 12 :
Festhalten sollte man jedoch, dass auf dem Lande nicht alle
Menschen in Grundherrschaften lebten und in die oben erwähnte
"Vergrundholdung" hineingezogen wurden , sondern
dass sich daneben auch selbständig wirtschaftende freie
Bauern mit eigenen Hof stellen behaupteten.

A. Verhulst , Lexikon des Mittelalters IV Sp. 724 : Wenig
bekannt ist über die kleineren und mittleren selbständigen


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