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Ein Adel ist erst im hohen Mittelalter entstanden.
In den Quellen lässt sich verfolgen, dass der Adel und allodiale
Adelsherrschaften erst im hohen Mittelalter entstanden sind. Zu
dieser Frage kann auf Heft IX S. 350-355 verwiesen werden. Hier
nur :
Heinrich Brunner II S. 228 : Unter Ludwig d. Fr. und seinen
Nachfolgern wurde durch die Schwäche des Königtums der
Weg in die Erblichkeit der Grafschaft frei. Zur Ausbildung
der rechtlichen Erblichkeit ist das Grafenamt erst in nachfränkischer
Zeit durchgedrungen.
P. CJavadetscher , Schweiz. Zeitschrift für Gesch. 16, 1966 S.
596 : Helmut Maurer stellte fest, dass die Grafen des Alpgaus
und des Klettgaus in der Regel Landesfremde waren.
Auch ist bis ins 10. Jahrhundert keine Erblichkeit festzustellen
.
Reinhard Wenskus , Hoops Reallexikon, 2. Aufl. Band I, 1973
S. 73 : Im 12. Jahrhundert erst ist die rechtliche Abschließung
des Adels nach unten , die ihn nun als eigentlichen Stand
konstituiert, erkennbar.
Eberhard F. Otto in : Das Rittertum im Mittelalter, hrsg. von
Arno Borst, 1976 S. 20 : Für Deutschland ist zu vermuten,
dass die Abschließung des Ritterstandes um die Mitte des
13. Jahrhunderts grundsätzlich feststand .
Hagen Keller , ZGOR 129, 1981 S. 39 : Die noch nicht endgültig
beigelegte "Adelskontroverse" unter den Historikern beruhte
nicht zuletzt darauf, dass man einen "Adel als Rechts-
stand" auch im Frühmittelalter suchte. Wir sehen heute
deutlicher, dass Adel als Rechtsstand in diesem Sinne erst
seit dem 11. /12. Jahrhundert definiert wurde.
Gabriele v. Olberg , Die Bezeichnung für soziale Stände,
Schichten und Gruppen in den Leges barbarorum , 1991 S. 41:
Daneben wurde auch von der landesgeschichtlichen Forschung
das Adelsproblem angegangen. Diese Untersuchungen
zeigten, dass ein mit Vorrechten ausgestatteter , als
Geburtsadel zu begreifender und nach unten abgeschlossener
Adel erst im hohen und späten Mittelalter deutlich fassbar
wird , während im 10. Jahrhundert Hinweise auf Derartiges
nur in bestimmten Landschaften anzutreffen sind.
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