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Entgegen der Ansicht mancher Historiker
und Archäologen hat es
im frühen Mittelalter keine Adels-
gräber gegeben
Vorbemerkung : Die nachfolgende Arbeit ist eine kurze Fassung
meiner in Heft X S. 211-240 erschienenen Arbeit, die jedoch immer
noch zusätzlich herangezogen werden sollte.
Unter dem Eindruck der vor einem haJben Jahrhundert von Heinrich
Dannenbauer und einigen anderen Historikern mit dem Sen-
dungsbewusstsein und dem ALleingeltungsanspruch einer neuen
Ideologie vorgetragenen These von der germanischen und frühmittelalterlichen
Adelsherrschaft haben sich manche Archäologen
dazu verleiten lassen , bestimmte, insbesondere reich ausgestattete
frühmittelalterliche Gräber als "Adelsgräber" zu bezeichnen.
Auf diese Archäologen wiederum haben sich die Historiker zur
Stützung ihrer These berufen , ein Zirkelschluss, wie er im Buche
steht.
Darüber, welche Anhaltspunkte vorliegen müssen , um ein "Adels-
grab" anzunehmen , wird nichts Zusammenfassendes gesagt. Man
begnügt sich damit , das eine oder andere Merkmal hervorzuheben
und dann dem Grab das Prädikat eines "Adelsgrabes" zu
verleihen . Lediglich Heiko Steuer bringt eine Zusammenstellung
der in Frage kommenden Aspekte ( Konstanzer Protokoll n. 191 ).
Meistens werden reiche Gräber als Adelsgräber bezeichnet.
Dagegen mit Recht :
Gerhard Köhler , ZRG GA 91, 1974 S. 210: Reich ausgestattete
Gräber aus früherer Zeit können keinen Adel im Sinne eines
rechtlichen Standes beweisen.
Friedrich Lütge , Studien zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
, 1963 S. 23 : Meiner Auffassung nach lässt sich aus
dieser starken Differenzierung in der Ausstattung der Gräber
nur die Tatsache ableiten, dass der Besitzstand,
also die wirtschaftliche Lage, sehr unterschiedlich war.
Heiko Steuer , Vorträge und Forschungen XXII, 1979 S. 612 :
Adel als rechtlich beschriebene Gruppe ist archäologisch
nicht nachweisbar . Daher ist es unmöglich, die Kontroverse
der Historiker mit Rücksicht auf archäologische Befunde,
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