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Häufigkeit der Belege kann also nicht der Schluß gezogen werden,
dass die Sippe der Plieninge oder Pleonunge eine besondere
Bedeutung gehabt, dass sie gar der merowingischen Reichsaristokratie
angehört hat.
Der Landstrichsname Gau ( pagus ) im frühen Mittelalter
Im frühen Mittelalter ist mit "Gau" ( pagus ) ein Landstrich bezeichnet
worden , wofür auch die Etymologie dieses Wortes
spricht. Dazu
Karl Bohnenberger , ZWLG 7, 1943 S. 103 : Das Wort Gau,
ahd. gewi, gouwi, gehört sehr wahrscheinlich mit ahd.
ah(w)a "fliessendes Wasser" zusammen, es bedeutet
ursprünglich "das Gewässer mit Zubehör", also mit dem
umgebenden Landstrich . Seine Bedeutung konnte dann
in die der offenen Landschaft übergehen.
Walther Keinath , Orts- und Flurnamen in Württemberg,
1951 S. 30 : Das Grundwort Gau bezeichnete in alter Zeit
Gewässer mit umgebendem Landstrich, dann Land
schlechthin , insbesondere freies, ebenes und fruchtbares
Land.
Hans Peter Köpf , in : Laupheim , hrsg. von der Stadt
Laupheim 1979 S. 21 : Das Wort "Gau" hat nie einen politischen
Sinn, ist vielmehr eine Kollektivbildung zu Au ,
also ursprünglich "Ge-au", entsprechend "Gebirge", "Gelände
", "Gewässer" .
Siegfried Rietschel , Hoops Reallexikon, 1. Aufl. Band II,
1913 S. 125 : Die mit -gowe gebildeten deutschen Gaunamen
, die in vielen Hunderten von Urkunden zur näheren
Bezeichnung der Lage eines Ortes erwähnt werden, sind
nichts anderes als geographische Bezeichnungen.
Peter v. Polenz , Rhein. Vjbl. 21, 1956 S.212 : Karl Bohnenberger
hat gezeigt , dass die mit der alten Bezeichnung
"Gaunamen" vorweggenommene qualitative Einordnung
weitgehend ein Irrtum war. Er meidet mit Recht
den Begriff "Gaunamen" und setzt dafür zunächst die
quantitative Gruppenbezeichnung "Raumnamen" oder
spricht ganz unvoreingenommen von pagus-Namen. Er
kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten dieser alaman-
nischen pagus-Namen Landstrichsnamen sind, also vom
Volksmund gebildete Namen für naturgegebene kleine
Raumeinheiten.
Peter v. Polenz , Landschafts- und Bezirksnamen im
frühmittelalterlichen Deutschland, 1961 S. 4 : In der neueren
Forschung ist man vorsichtiger geworden. Arbeitsbegriffe
wie "Gaugrenze", "Gaugericht", "GaugraF , "Gaugrafschaft
" usw. werden heute meist abgelehnt . Mit dem
"Gau" als einer Verfassungseinheit und mit einer "Gauverfassung
" rechnet man in der heutigen landesgeschichtlichen
Forschung meist nicht mehr.
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