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aber noch unberührt. Dagegen finden sich viele Ortsnamen
dieser Typen im schwäbisch-fränkischen Wald. Im Übrigen
sind die -hausen der bevorzugte Typ dieser Gesamt-Gruppe.
Sie verdichten sich vor Allem im Nordosten des Landes.
Ebenda S. 2 : Zu den nach den -ingen- und -heim-Orten folgenden
Namengarnituren gehören offenbar die Ortsnamen
auf -dorf, -hausen , -hofen und -weiler , die man unter der
Bezeichnung "älterer Ausbau" zusammenfasst. Die Blütezeit
dieser Namengruppe dauert bis zum Ende des 7. Jahrhunderts
an. Damit ist nicht gesagt, dass alle Siedlungen mit
solchen Ortsnamen bereits um 700 bestanden haben. Besonders
die -hausen mögen vielfach erst in der Karolingerzeit
gegründet worden sein, namentlich im Nordosten des Landes
.
Hier ist nichts von der früheren Meinung Jänichens über die
Entstehung der -hausen-Orte von einem "Herrschaftssitz" aus zu
finden. Die im Nordosten des Landes gehäuft vorkommenden
-hausen-Orte hatte Jänichen in seine frühere Untersuchung nicht
einbezogen , auch nicht die außerhalb von Baden-Württemberg,
etwa in Thüringen , liegenden -hausen-Orte .
Der Grund Für die Häufung mancher Ortsnamen
Im Gebiet des früheren Landes Württemberg gibt es etwa 300
noch bestehende oder abgegangene -hausen-Orte. Wenn diese
sich in manchen Gegenden , etwa bei Burgfelden oder im oberen
Schlichemtal , häufen , ist das keine Besonderheit . So verdichten
sich die -hofen bei Leutkirch im Allgäu , die -weiler im südlichen
Oberschwaben und die -Stetten auf der Schwäbischen Alb. Das
hängt damit zusammen, dass das Grundwort eines bestimmten
Ortsnamens bei der Wahl der Namen der später entstandenen
Nachbarorte Schule gemacht , ja dass es sogar eine Namenmode
gegeben hat. Dazu
Adolf Bach , Deutsche Namenkunde II, 2 S. 169 : Jedenfalls
sind der Zeit des 6.-9. Jahrhunderts auch die meisten -hausen
zuzuweisen, vor Allem in dem Sinn, dass sie landschaftlich
oder allgemein geltende Modebildungen der Epoche
waren und unter dem Einfluss von kulturellen Strahlungen,
deren Herd im Einzelnen festzustellen ist , sich in verschiedenen
Landschaften festsetzten .
Ludwig Schmidt S. 81 : Ferner ist darauf hinzuweisen , dass
weder -heim, noch -Stadt , -hofen, -hausen u. a. auf den
grundherrlichen Charakter einer Siedlung hinweisen. Es
muss vielmehr an dem Grundsatz festgehalten werden, dass
die verschiedenen Ortsnamentypen lediglich als charakteristi-
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