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Auch Theodor Mayer war durch einen von ihm stammenden Artikel
im "Völkischen Beobachter" belastet ( Heft XIX S. 130-131 ) .
Es hat den Anschein, dass der Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche
Geschichte in seinen Anfängen mehr oder weniger ein
"Zitierkartell" politisch belasteter Historiker gewesen ist ( Heft IX
S. 565-580 mit Nachträgen in Heft XIX S. 130-131 ).
Entgegen der Meinung von Josef
Fleckenstein stammen die Weifen
nicht von den Grafen Warin und
Ruthart ab
Vorbem.: Die nachfolgende Arbeit ist eine kurze Fassung meiner
in Heft III/IV S. 395-421 mit Nachträgen in Heft XIX S. 59-62 erschienenen
Arbeit, die jedoch immer noch zusätzlich herangezogen
werden sollte.
In einer in den Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschich-
1957 S. 71-136 erschienenen Arbeit tritt Josef Fleckenstein dafür ein ,
dass die Weifen von den aus der Geschichte des Klosters St.
Gallen bekannten Grafen Warin und Ruthart abstammen . Diese
Meinung stützt Fleckenstein im Wesentlichen auf drei Gründe:
Eine Stelle aus den Casus s. Galli von Ekkehart IV. , die angebliche
Besitzkontinuität zwischen Ruthart und den Weifen in Andelfingen
und Böchingen und darauf , dass die beiden Bestandteile
des Namens Ruthart auch in verschiedenen Weifennamen vorkommen
.
Ekkehard IV. , geboren um 980 , gestorben nach 1057, war
Mönch des Klosters St. Gallen . Seine bis zum Jahre 972 reichende
Klosterchronik . die Casus sancti Galli , ist eine in chronologischer
Weise fortschreitende Geschichtensammlung über Klosterangehörige
, Herrscher, Gönner und andere Personen. Als Quelle
für seine Schilderungen stand ihm nur die Erinnerung Anderer an
die schon fernliegende Vergangenheit zu Gebot, schrieb er doch
die Casus erst zwischen 1047 und 1053, also in seinen späteren
Jahren.
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