Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., TM 2001/4932
Schneider, Wilhelm
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte
Tübingen, 2001
Seite: 85
(PDF, 37 MB)
Bibliographische Information
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Das "Zellensystem" Josef Fleckensteins
- kein "fränkischer Ausgriff
nach Oberdeutschland"

Vorbem. : Die nachstehende Arbeit ist eine kurze Fassung meiner
in Heft XVIII S. 366-422 erschienenen Arbeit , die aber immer
noch zusätzlich herangezogen werden sollte.

In einer in den Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschichte
IV, 1957 S. 9-39 erschienenen Arbeit will Josef Fleckenstein
nachweisen , dass Abt Fulrad vom Kloster St. Denis zwischen 769
und 775 die in seinem Testament von 777 aufgeführten , in Lothringen
, im Elsass und in Alamannien gelegenen Zellen zum
Zweck eines fränkischen Ausgriffs nach Oberdeutschland angelegt
oder erworben habe. Fleckensteins These hat seinerzeit bei den
Historikern großen Anklang gefunden ; von Friedrich Prinz ( Vorträge
und Forschungen 20, 1974 S. 54 ) wird sie als eine zum
Topos geronnene Vorstellung bezeichnet. Trotzdem kann sie einer
kritischen Überprüfung nicht standhalten.

Zunächst fällt auf, dass Fleckenstein seine These auf einer ausserordentlich
schmalen Basis aufgebaut hat , der geographischen
Lage der Fulradschen Zellen. Die zur Zeit Karls d. Gr. schon
reichlich fliessenden schriftlichen Quellen werden nicht herangezogen
. Es hat den Anschein, dass Fleckenstein von dem verfehlten
Para-Huntare-System Hans Jänichens inspiriert worden ist,
nach dem die Baare, alamannische Adelsherrschaften, durch fränkische
Besatzungseinheiten, die Huntaren , eingekreist worden
sein sollen , die zugleich die Aufgabe gehabt hätten, einen Angriff
auf Baiern vorzubereiten.

Die Lage des Besitzes des Abtes Fulrad ergibt sich aus der Kartenskizze
in Heft XVIII S. 301 . Dass Fulrad in seiner Heimat,
dem Gebiet zwischen Mosel, Seile, Saar und Blies , Besitz erworben
und seinem dortigen ererbten Besitz hinzugefügt hat, dass er
ferner die dort gelegene Zelle Salonne gegründet hat , ist ganz
natürlich und spricht in keiner Weise für einen Ausgriff nach
Oberdeutschland . Der Ausgriff soll aber nach Fleckenstein S. 25
damit begonnen haben, dass Fulrad auch im benachbarten Elsass


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