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So ist erfunden der erste Titel der beiden Leges , in dem die
Vergabungsfreiheit zu Gunsten der Kirche postuliert wird, der
weder der Herzog, noch ein Graf oder sonst jemand widersprechen
dürfe . Es handelt sich also bei den beiden Leges gewissermaßen
um Fälschungen , wie das auch bei den oben besprochenen
Heiligenlegenden der Fall ist . Es ist überhaupt fraglich,
ob die Lex Alamannorum je einmal praktische Geltung gehabt
hat.
Da in die Lex Alamannorum auch westgotisches Recht aufgenommen
ist , legt nahe, dass sie in dem im Jahre 724 von dem
Wanderbischof Pirmin gegründeten Kloster Reichenau entstanden
ist ; Pirmin und seine Mönche sind aus dem damals westgotischen
Spanien oder Aquitanien gekommen . Von der Reichenau
aus ist das bairische Kloster Niederaltaich gegründet worden,
wo die Lex Baiuvariorum entstanden ist .
Hier nur noch einige Zitate :
Karl August Eckhardt , MGH Leges V, l , Leges Alamannorum
, 1966 S. 3 : Es spricht Manches dafür, die Lex
Alamannorum mit Georg Baesecke in der 724 von Pirmin
gegründeten Abtei Reichenau zu lokalisieren und folglich in
das Jahr 724-725 zu setzen.
Iso Müller , Zeitschr. für Schweiz. Geschichte 19, 1939 S.
391 : Konrad Beyerle hat mit zutreffenden Gründen nachgewiesen
, dass die Lex Baiuvariorum im Kulturkreis von
Niederaltaich 741-749 entstanden ist.
Bruno Behr , Das alamannische Herzogtum bis 750, 1975 S.
18 : Die Lex Alamannorum ist aller Wahrscheinlichkeit nach
im noch jungen Kloster Reichenau verfasst worden.
Ruth Schmidt-Wiegand in : Nationes I, 1978 S. 177 : Die
Lex Alamannorum und die Lex Baiuvariorum sind vielleicht
in den Klöstern Reichenau und Niederaltaich aufgezeichnet
worden.
Karl Kroeschelll , Deutsche Rechtsgeschichte I, 1972 S. 38:
Die Lex Baiuvariorum hält man heute überwiegend für ein
literarisches Produkt und zwar für das Werk eines Geistlichen
aus dem Kloster Niederaltaich. Auch für die Lex
Alamannorum hat man vermutet, dass sie als klösterliches
Erzeugnis um 725 auf der Reichenau entstanden ist.
Ebel-Thielmann , Deutsche Rechtsgeschichte I, 1989 S. 117:
Es spricht Manches dafür, dass der Abfassungsort der
Lex Alamannorm die Abtei Reichenau war.
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