http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schneider2001/0105
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Nicht zutreffend somit :
Clausdieter Schott , Frühmittelalterliche Studien 13, 1979 S.
40 : Auch jene Theorien , die in der Lex Alamannorum eine
Reichenauer Fälschung sehen wollen, haben keine
große Beachtung gefunden.
Ebenda Anm. 57 : Neuerdings wieder aufgegriffen von W.
Schneider , Arbeiten zur Alamannischen Frühgeschichte II,
1975 S. 105 ff.
Diese Theorie ist nicht nur von mir wieder aufgegriffen worden,
sondern auch von einer leibhaftigen MGH-Ausgabe und zwei
Lehrbüchern der Deutschen Rechtsgeschichte.
Eine bis jetzt falsch übersetzte Stelle
der Zwiefalter Chroniken
Vorbemerkung : Die nachfolgende Arbeit ist eine Kurzfassung
meiner in Heft XVII S. 194-208 erschienenen Arbeit, die immer
noch zusätzlich herangezogen werden sollte.
In den zwischen 1135 und 1138 entstandenen Zwiefalter Chroniken
und zwar in c. 1 der Chronik Bertholds heißt es , dass von den
Stiftern des Klosters geschenkt worden ist :
... auch die Leutkirche in dem vorgenannten Ort Zwiefalten
, ausgezeichnet mit dem Zehnten , von dem bisher
zwei Dritteile von der Laiengewalt in Anspruch genommen
wurden, während das dritte zwei Klerikern gewährt
wurde ( dabatur ), welche die Kirche zusammen mit dem
Volke verwalteten ( qui ipsam cum populo procurabant
ecclesiam ).
Der letzte Halbsatz ist bis jetzt nicht richtig übersetzt worden.
So heißt es in
Die Zwiefalter Chroniken Ortliebs und Bertholds. Neu
herausgegeben, übersetzt und erläutert von Erich König
und Karl Otto Müller , 1941 S. 21 :
während das dritte zwei Geistlichen zufloss, die an der
Kirche die Seelsorge versahen .
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