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Nach Walter Veeck, Die Alamannen in Württemberg S. 115 gibt es
Reihengräberfelder bei 24 Orten, die das Grundwort -dorf im
Namen haben.
vüla und wüare
Von villa = Dorf wird in den Urkunden von St. Gallen wilare = Weiler
deutlich geschieden, wie folgende Beispiele zeigen:
W. I n. 58 a. 770 : in pago Argonense in wilari , quod dicitur
Hadinwilare , et in villa qui dicitur Argona ( Langenargen ) ;
W. I n. 228 a. 817 : in duabus viliis , quae dicuntur Essindorf
( Ober- und Unteressendorf ) et unum villarem , qui dicitur
Perahtramni .
Dazu bemerkt:
Fred Schwind in "Dorf S. 456 : Das Wort wilare wird in den
Quellen nicht nur als Ortsnamen-Grundwort, sondern auch
als echtes Appellativum für Siedlungen gebraucht , auf das
der Terminus Weiler zurückgeht. Die Quellen lassen erkennen
, dass die wilare genannten Siedlungen von einer Person
oder einer Familie geschlossen vergabt wurden und dass sie
in vielen Fällen als jüngere Ausbausiedlungen angesprochen
werden können.
In aller Regel liegen die -weiler-Siediungen nicht im Altsiedeiland,
sondern in spät besiedelten Waldgebieten. Nicht selten erscheint als
Bestimmungswort der Name des Mannes , von dem der Weiler
angelegt worden ist. Dazu wird verwiesen auf die Arbeit
Die -weiler-Orte Aiamanniens und die Entwicklung ihrer
Fluren zur Block- und Streifengewannflur ( Heft XIV S.
229-251 ).
Auch zwischen villa und curtis wird unterschieden:
H. Schreuer , ZRG GA 19, 1898 S. 174 : Die curtis in villa
die in Form. Sangall. n. 16 vergabt wird, kann nur als Hof
im genossenschaftlichen Dorf aufgefasst werden.
Zitate
Von den in den früheren Arbeiten gebrachten Zitaten hier nur folgende
:
August Meitzer] , Siedlung und Agrarwesen, Neudruck 1963
Band I S. 16 : Die Durchsicht dieses Kartenmaterials ergibt,
dass alle älteren Ansiedlungen des deutschen Volksgebiets in
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