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langgestreckten Feldstücken und in Oesche oder Zeigen, mit
Dreifelderwirtschaft, Gemengelage und strengem Flurzwang ,
die gegenseitigen Weideberechtigungen, durch Gemeindehirten
ausgeübt , Gemeinbesitz der auf der Feldmark stehenden
Obstbäume und sonstige Eigentumsbeschränkungen der an
die Beschlüsse der Gemeinde gebundenen Dorfgenossen.
Die neuere Lehre
Die neuere Lehre wird u. a. vertreten von
Wolf-Dieter Sick in : Vorarbeiten zum Sachbuch alemannischer
und südwestdeutscher Geschichte Heft 1 S. 12 : Neuere
Forschungen haben ergeben, dass die alamannischen
Siedlungen zunächst nur aus kleinen Gehöftgruppen und
Einzelsiedlungen bestanden. So wies Stoll durch Reihengräberfunde
nach, dass das heutige Großdorf Hailfingen im 6.
Jahrhundert erst 3 Höfe mit 20 Einwohnern, Ende des 7.
Jahrhunderts jedoch 9-16 Höfe mit 200-250 Einwohnern hatte.
Diese Auffassung von den Kleinsiedlungen als Urform ist
inzwischen allgemein anerkannt.
Heiko Steuer , Hoops Reallexikon , 2. Aufl. 2. Band 1973 S.
154: Der Streit der Forschung, ob am Anfang der Besiedlung
das D o r f ( Goeßler, Weller, Ernst ) oder der Einzelhof
bzw. Weiler ( Hülle, Wührer, Helbok ) gestanden hat , muß
von archäologischer Seite zu Gunsten des letzteren entschieden
werden. Die Analyse der Gräberfelder zeigt , dass
aus wenigen Gräbern , die einem Einzelhof oder höchstens
einem Weiler mit 2-3 Höfen zugehören, erst im Laufe der
Zeit umfangreiche Friedhöfe großer Dörfer erwachsen sind.
Oft liegen mehrere Höfegruppen dicht beieinander. Zu ihnen
scheint eine eigene Gemarkung , oft mit natürlichen Grenzen,
gehört zu haben.
Adolf Helbok. Grundlagen der Volksgeschichte Deutschlands
und Frankreichs , Textband 1937 S. HS : Dass die
Alamannen sich in weilerartigen Gehöften niederließen , ist
neulich arschäologisch nachgewiesen worden. Walter Veeck
hat auf Grund seiner Untersuchung der Reihengräber Württembergs
erklärt: "Die Sippe siedelte sich auf der ihr zugewiesenen
Feldmark nicht in geschlossenem Verband an,
sondern nach Familien getrennt in einzelnen Gehöftgruppen
oder Weilern , von denen jeder einen gesonderten Friedhof
hatte.
Karl Siegfried Bader , Studien zur Rechtsgeschichte des
mittelalterlichen Dorfes I , 19S7 S. 36: Der uns heute geläufige
Siedlungstypus des Dorfes gehört, jedenfalls in der Regel,
erst einer späteren Stufe der Entwicklung an.
Karl Kroeschell , ZGOR 107, 1959 S. 245 : Bader stellte ausdrücklich
fest, dass das neuzeitliche Dorf mit seiner Mark
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