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seit dem 8./9. Jahrhundert bezeugt , sind demnach als untrügliches
Kriterium für das Vorhandensein einer Dreifelderwirtschaft
zu werten.
Auch für die Stoppelweide, ein weiteres Merkmal der
Dreifelderwirtschaft , gibt es Belege :
W. II n. 439 a. 855 : ... excepto, ut pascua communia in
agris habeamus .
Es ist also von der gemeinsamen Weide auf den Äckern die Rede.
Dafür, dass die Dreifelderwirtschaft im karolingischen Reich weit
verbreitet gewesen ist , gibt es noch andere Anhaltspunkte:
Georg Landau , Das Territorium usw., 1854 S. 60 : Wie
schon im 8. Jahrhundert, so ist auch heute noch der Monat
Juni der Brachmonat. Karl d. Gr. - so erzählt Einhard - gab
den Monaten, für welche bei den Franken bisher lateinische
Namen gebräuchlich gewesen waren, Namen aus seiner eigenen
Sprache ; den Juni nannte er Brachmonat.
Paul Brandt , Schaffende Arbeit und bildende Kunst 1951 S.
51 mit Abb. 192 : In den Carmina Salisburgensia wird dem
Juni das Pflügen zugeschrieben, dem Juli das Heuen, dem
August die Ernte , dem September das Säen . In der Tat
finden sich diese Monatsbilder in einer Wiener und einer
Münchener Handschrift nach einer Vorlage gezeichnet, die
im Jahre 809 aus einem wahrscheinlich nordwestfranzösischen
Original kopiert worden ist .
In diesen Monatsbildern , die in Heft XIV S. 48 abgebildet worden
sind, erscheint für den Juni ein Pflüger mit dem ochsenbespannten
Pflug , im Juli folgt die Heuernte ( mit Sense ) , im August
die Getreideernte ( mit Sichel ) .
Die drei Zeigen
Auch die drei Zeigen der Dreifelderwirtschaft hat es schon im
frühen Mittelalter gegeben. In mehreren Urkunden des Klosters St.
Gallen verpflichtet sich der Aussteller, der Land an das Kloster
überträgt und als Leihgut ( Prekarie ) zurückerhält , nicht nur zur
Entrichtung eines - meist geringen - Zinses, sondern auch zu
Ackerdiensten , wobei von sicio, aratura und zelga = Zeige die
Rede ist , so in
W. I n. 29 a. 761 : ... et in quisqua sicione saigate ( Ackermaß
) una ares et hoc medas et intus ducas ;
W. I n. 80 a. 776 : ... et per singulas araturas singulos ju-
chos arare faciat et collegere et intus ducere;
W. I n. 93 a. 780 : ... et in omni zelga jornale uno arare ;
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