Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., TM 2001/4932
Schneider, Wilhelm
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte
Tübingen, 2001
Seite: 134
(PDF, 37 MB)
Bibliographische Information
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Varia

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W. I n. 95 a. 782 : ... et per singuias araturas singulos ju-
chos arare et seminare et collegere;

W. I n. 112 a. 787 : ... et ad proximam curtem vestram in una-
quaque zelga ebdomedarii ( = Wöchner, Wochendienste Leistender
) jurnalem arare debeamus .

Sämtliche einschlägigen Urkunden - insgesamt sind es 13 - sind in
Heft XIV S. 25 zusammengestellt worden.

Das Wort zelga hat im Althochdeutschen die gleiche Bedeutung,
wie im Mittelhochdeutschen und noch heute das Wort Zeig :

Mitteüateinisches Wörterbuch II, 3 Sp. 435 : celga = tertia
pars territorii agrestis , aratura , Flurabteilung der Dreifelderwirtschaft
.

Johannes Meyer , Die drei Zeigen S. 81 : Zeig nennen wir im
Dreifelderbau denjenigen dritten Teil alles artbaren Bodens
einer Gemeinde , der von allen Besitzern auf gleiche Weise
bebaut wird. Noch heute gibt jedes Dorf, in welchem Zelgen-
anbau herrscht , nicht nur den einzelnen Gewannen , sondern
auch jeder Zeig einen besonderen Namen.

Friedrich Huttenlocher , ZWLG l, 1937 S. 76 : Der dreijährige
Wechsel ( Rotation ) zusammen mit der gleichen Blume
benachbarter Felder macht zur Notwendigkeit, dass das Ak-
kerland einer Markung in drei Teile geteilt ist. Diese drei
Felder heißen bei uns die drei Zeigen. Joh. Meyer spricht
deshalb mit gutem Recht von einer Dreizelgenwirtschaft .

Hans Jänichen , Jahrbücher für Statistik und Landeskunde in
Baden-Württ. 7, 1962 S. 41 : Zeigäcker = das der Dreifelderwirtschaft
unterworfene Ackerland .

Zu der vor Allem in Schwaben und Bayern vorkommenden, mit
Zeig gleichbedeutenden Bezeichnung Esch oder Oesch bemerkt:

Johannes Meyer , wie oben S. 12 : Ganz dieselbe Bedeutung
hat das namentlich in der Baar, in Oberschwaben und in der
Schweiz gebräuchliche Esch.

Damit die Ernte jedes Jahr etwa gleich groß war, mußte der Besitz
eines Bauern in jeder der drei Zeigen annähernd gleich groß
sein. Ein Beispiel für die gleichmäßige Verteilung des Ackerlandes
auf die drei Zeigen gibt die im Jahre 838 in Frommern ausgestellte
Urkunde W. I n. 368 , in der Pabo seinen Besitz in dem bei
Frommern gelegenen Weilheim ( heute mit Waldstetten zu Weilstetten
vereinigt ) an das Kloster St. Gallen überträgt, wobei von
der Übertragung u. a. drei Morgen in jeder Zeig ausgenommen
werden . Pabo behält also in jeder Zeig drei Morgen, demnach
gleich viel Land . Drei Jauchert in jeder Zeig werden von der Tradition
auch ausgenommen in

B. II n. 1638 a. 1078 : exceptis tribus iugeribus in singulis


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