Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., TM 2001/4932
Schneider, Wilhelm
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte
Tübingen, 2001
Seite: 140
(PDF, 37 MB)
Bibliographische Information
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Varia

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abgemessen zu werden.
Ackerstreifen werden schon in der Lex Salica genannt:

Ruth Schmidt-Wiegand in "Bauer" S. 131 : Die interessanteste
Bestimmung in diesem Zusammenhang ist Lex Salica Tit. 27
§ 32 : Si quis campum alienum araverit et seminaverit, malle-
bergo obrepo andre stripas hoc est, solidos XLV culpabilis
iudicetur . Die Malbergische Glosse bietet an dieser Stelle
mit strip "Streifen" die Bezeichnung für ein Landlos, die nur
auf Grund gemeinschaftlicher Siedlung zu verstehen ist. Die
Bearbeitung und Bebauung eines Landstreifens, der einem
anderen zustand, mußte nach dieser Bestimmung mit 45
Schillingen gebüßt werden. Der campus oder das Feld war
also in Streifen eingeteilt , von denen jeder leod einen oder
mehrere zur Bearbeitung zugewiesen bekommen hatte.

Willi A. Boeicke , ZAA 12, 1964 S. 137 : Der älteste schriftliche
Beleg für eine streifenförmige Struktur des Ackerlandes
ist uns im Pactus Legis Salicae überliefert. Damit wird möglich
, die Existenz von Ackerstreifen bereits für die Zeit um
etwa 500 n. Chr. als gesichert anzusehen.

Auch im frühmittelalterlichen Alamannien hat es schmale Ackerstreifen
gegeben . Dafür ein Beispiel :

W. I n. 402 a. 547 : unum iuchum XXX virgis in longitudine
mensuratum et VI in latitudine.

Da die Rute etwa 3, 5 m hatte, war der Acker ungefähr 105 m
lang und 21 m breit. Es handelt sich also um einen langen und
schmalen Streifen, der doch wohl in einer Gewannflur gelegen hat.
Das angegebene Ausmaß ist damals wohl allgemein üblich gewesen
:

Heinrich v. Loesch , VSWG 22, 1929 s. 66 : Nach einer in der
Grazer Handschrift der Lex Baiuv. enthaltenen Notiz ist die
Juchert 30 Ruten lang und 6 Ruten breit.

Günther Franz , Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes
im Mittelalter , 1957 S. 103 : Nach dem aus der
Zeit um 1100 stammenden Hofrecht des Klosters Muri im
Aargau haben die Hüfner drei Mal im Jahr , im Juni, im
Herbst und im Frühjahr 5 Juchert Acker zu pflügen, jede
6 Ruten breit und 30 Ruten lang.

Ein 30 Ruten langer und 6 Ruten breiter Acker ist etwa 22 a groß.

Auch sonst gib es Beispiele für kleine Ackerstücke :

W. I n. 25 a. 859 : unum jornalem de campo arativo;

W. II n. 596 a. 876 : Wanzo vertauscht mit dem Kloster St.
Gallen unum juchum in Zezikon gegen unum juchum in De-
gerschen.

W. II n. 718 a. 899 : juchum unum.


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