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Karl Kroeschell , Lexikon des Mittelalters IV, 1989 Sp. 2034:
Heimbürge hieß in weiten Teilen Deutschlands vom Elsass
über die Pfalz und die Landschaft an Mosel , Rhein und
Main bis Thüringen ein dörflicher Amtsträger , der nicht von
der Herrschaft, sondern von der Gemeinde bestellt wurde.
Er hatte u. a. das Vermögen der Gemeinde zu verwalten und
die Nutzung von Flur und Allmende zu regeln. Der Heimbürge
durfte bei Strafe gebieten und verbieten und war häufig
auch Richter im Feld- und Flurgericht.
Gasterstädt/Frings , Althochdeutsches Wörterbuch IV S. 846:
heimburgo = Orts- und Gemeindevorsteher mit richterlicher
Befugnis.
Der Heimbürge tritt bereits in den Althochdeutschen Glossen in
Erscheinung , zunächst im Summarium Heinrici :
Steinmeyer-Sievers , Die althochdeutschen Glossen III, 262,
20 : heimburgo = tribunus .
Aufschlußreicher sind die Schiettstatter Vergilglossen :
Ebenda II, 680, 61 : iutumo latine heimburgo , quem vicini
eligunt , ut vice comitis vel tribuni iudicet.
Nach dem Lautstand gehen diese Glossen bis in das frühe Mittelalter
zurück .
Wilhelm Wackernagel , Zeitschrift für deutsches Altertum 5 ,
1845 S. 320 : Nach dem Lautstand gehören die Glossen kaum
einem späteren als dem 8. Jahrhundert an.
Elias Steinmeyer . Zeitschrift für Deutsches Altertum 1872 S.
3 : Ist demnach der Lautstand ziemlich intakt geblieben, so
würde sich als Zeit der Entstehung des Vergilglossars etwa
das Ende des 9. und der Anfang des 10. Jahrhunderts ergeben
.
Walter Schlesinger , Berichte zur Deutschen Landeskunde 29,
1962 S. 243 : Der Heimbürge tritt uns in einer Glosse des 9.
Jahrhunderts zusammen mit den vicini entgegen.
So erstaunlich es auf den ersten Blick erscheinen mag : Es gibt
einen archäologischen Beweis dafür, dass es den Heimbürgen
schon in der Reihengräberzeit gegeben hat. Hier kann verwiesen
werden auf die Arbeit
Der Heimbürge in Grab 5 des Reihengräberfeldes von Obernacht
( Heft XXIV S. 137-140 ) .
Hier nur
Peter Paulsen, Helga Schach-Dörges , Holzhandwerk der
Alamannen , 1972 S. 39 : In einer großen Holzbettstatt lag
ein Gerippe mit gekreuzten Armen und Beinen, zwischen
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