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Das Wort auctoritas hat nach dem Mittellat. Wörterbuch I , 1987
Sp. 1174 auch die Bedeutung testificatio , Bekundung , Aussage ,
was zu dem im Text stehenden "in testimonium adhibeat" gut
passt, weshalb ich es mit dem in deutschen Urkunden gebrauchten
Wort "Kundschaft" übersetzen möchte.
Wie der König und die großen Grundherren hatten auch die Klöster
eigene Förster:
Herwann Bikel S. 316 : St. Gallen hatte schon vielerorts seine
mit Dienstlehen ausgestatteten forestarü.
Michael Gockel , in : Gernsheim am Rhein, 1981 S. 68 : Jeder
dieser Förster hatte in einem bestimmten Gebiet Holzschlag,
Eichelmast , Jagd, Fischfang und Rodung zu kontrollieren.
Zu den Aufgaben des Försters gehörte also auch, für eine gute
Eichelmast zu sorgen.
Hervorzuheben ist nun, dass der Förster der Formel den Gauieu-
ten in dem von diesen und der Zelle gemeinsam zu nutzenden
Teil des Waldes keine Vorschriften machen und nichts verbieten
kann.
Hans-Karl Ganahl , ZRG GA 60, 1940 S. 242 : Dem Förster
wird das Recht zugebilligt, die Gauleute zu ermahnen, sie
möchten nicht durch übermäßiges Schlagen von Eichen sich
selbst und die Kirche an der wirtschaftlich wichtigen
Schweinemast schädigen. Wo man sich mit Ermahnungen
hUft, besteht offenbar nicht die Möglichkeit , einen Rechtszwang
auszuüben.
Auch den vom Vorsteher der Klosterzelle aufgebotenen Zeugen
mussten die Gauleute nicht zustimmen :
Karl- Hans Ganahl , wie oben S. 242 : Zeigen sich die Gauleute
den Ermahungen des Försters nicht zugänglich , dann
soll der Vorsteher der Zelle den Grafen oder dessen Stellvertreter
und die übrigen proceres haranziehen, damit durch
deren auctoritas jene zur Gerechtigkeit gezwungen werden.
Graf und Vornehme werden jedoch , wie ausdrücklich gegesagt
wird, nur um "Zeugnisleistung" gebeten.
Die Entscheidung in einem Streit über Marknutzung war offenbar
nicht Sache des Grafengerichts. Dass dafür schon im frühen
Mittelalter besondere Gerichte zuständig waren, ergibt sich aus
der schon besprochenen althochdeutschen Glosse , nach der
der Heimbürge von den Dorfbewohnern gewählt wurde, damit
er wie der Graf oder tribunus richte . Das ist, wie bereits darge-
gelegt wurde, so zu verstehen, dass der Heimbürge in den be-
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