Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., TM 2001/4932
Schneider, Wilhelm
Überholte Lehrmeinungen zur frühmittelalterlichen Geschichte
Tübingen, 2001
Seite: 167
(PDF, 37 MB)
Bibliographische Information
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Die These von Victor Ernst

Vor 70-80 Jahren hat Victor Ernst die These aufgestellt , dass die
Brühle im alamannischen Gebiet bis in die Landnahmezeit zurückgehen
, zur Landausstattung der bevorrechtigten "Sippenführer"
und "Urmaier" gehört haben und dann auf deren Erben und
Rechtsnachfolger, die Dorfherren und Maier, übergegangen sind .
Diese Meinung hat nur im früheren Land Württemberg Anklang
gefunden , sonst ist sie allgemein abgelehnt worden, insbesondere
von den Rechtshistorikern .

Die Germanen haben nach Tacitus , Germania c. 26 ( prata non
separant ) noch keine abgesonderten Wiesen gekannt. Gegen die
Meinung von Victor Ernst spricht weiter , dass es , wie in der
oben gebrachten Arbeit über die "Breiten" dargetan worden ist, in
der Landnahmezeit weder bevorrechtigte "Sippenführer", noch
"Urmaier" gegeben hat. Das Wort Brühl ist ein auf das Keltische
zurückgehendes Lehnwort, es ist in Alamannien erst nach der
Landnahme aufgekommen , zusammen mit den in der späten Me-
rowinger- und der frühen Karoiingerzeit entstandenen Grundherrschaften
. Das ist ja auch bei dem auf lat. maior zurückgehenden
Wort Maier der Fall. Dazu

Karl Bohnenberger WVjH 33, 1927 S. 305 : Wenn das im Brühl
des späten Mittelalters und der Neuzeit fortbestehende bevorrechtigte
Wiesenstück auf der Flurverteilung bei der
Landnahme beruht, dann muss es ursprünglich anders benannt
gewesen sein . Das Lehnwort Brühl können die zum
Rhein und zur Donau vordringenden Stämme unmöglich
besessen haben .

Hans Jänichen , Jahrbuch für Statistik und Landeskunde in
Baden-Württemberg 1956 S. 205 : Der Name Brühl ist zweifellos
keltischer Herkunft, aber erst mit den nach westfränkischem
Muster angelegten Maierhöfen als zugehöriger Wirtschaftsbegriff
mit eingeschleppt worden.

Zum Schluß noch ein Zitat aus neuerer Zeit :

Lutz Reichardt , Ortsnamenbuch des Alb-Donaukreises und
des Stadtkreises Ulm , 1986 S. 69 : Victor Emsts These,
Brühl sei nicht nur eine Geländebezeichnung, sondern ein
"scharf geprägter Begriff von rechtsgeschichtlicher Relevanz"
mit der Bedeutung "Herrschaftswiese, Wiese des Maierhofs
oder Ritterguts" gewesen, hat keine Stütze in der Geschichte
des Wortes Brühl . Weder ist diese Sonderbedeutung
in den Wörterbüchern des Mittellateinischen und Mittelhochdeutschen
genannt, noch im Grimmschen Wörterbuch.
Lediglich in einigen Mundartbüchern heisst es , dass Brühl
auch für große , dorfnahe Wiesen verwendet wurde ; das


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