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Statut für den vierten Grad der D. 0. G.
Zweck: Der vierte Grad der D. 0. G. bezweckt die Popularisierung
der okkulten Wissenschaften und hält zu diesem
Zwecke wöchentliche Versammlungen und Vorträge für
die Mitglieder. Gäste sind in jeder Zahl angenehm, und
sollten die Mitglieder angehalten werden, jeden Interessenten
zum Besuch der Versammlungen anzuregen.
Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft kann mit dem vollendeten
16. Jahre erworben werden, doch können auch jüngere
Personen, die sich eines geeigneten Verhaltens be-
fleissigen, die Versammlungen besuchen und ausnahmsweise
aufgenommen werden.
Die Aufnahmegebühr beträgt M., der monatliche
Mitgliedsbeitrag ........... M., doch soll sich niemand aus
pekuniären Gründen von der Mitgliedschaft abhalten lassen.
Der Meister des Grades kann nach eigenem Ermessen
sämtliche Beiträge erlassen, ohne dass jemand davon
etwas erfährt.
Die Mitglieder haben das Recht, sämtliche von dem
vierten Grad veranstalteten Versammlungen zu besuchen,
die Bibliothek zu benutzen. Die Mitglieder der höheren
Grade stehen ihnen auf Wunsech in allen Angelegenheiten
des Lebens bei. An allen allgemeinen Einrichtungen der
Gesamtloge haben sie Anteil.
Dafür übernehmen sie die Pflicht, sich eines ehrbaren
Lebenswandels zu befleissigen, sich gegenseitig in
allen Fällen zu helfen und zu unterstützen und die
Rechte der Gesamtloge zu wahren.
Das Mitgliedszeichen ist sichtbar zu tragen, den Anordnungen
der eingesetzten und selbstgewählten Logenbeamten
Folge zu leisten.
Die Mitgliedschaft kann zu jeder Zeit beendet werden,
bei Schädigungen der Mitglieder oder der Loge kann ein
Mitglied ausgeschlossen werden. In beiden Fällen verzichtet
das ehemalige Mitglied auf alle Mitgliedsrechte
und verpflichtet sich ausdrücklich, Mitgliedskarte und Zeichen
zurückzugeben.
Rechte des Der Meister hat das Recht, über alle Angelegenheiten
Meisters: innerhalb seines Grades Kontrolle auszuüben. Er kann
die Aufnahme ohne Angabe des Grundes verweigern,
und ist nur dem Meister des höheren Grades verantwortlich
.
In Streitfragen entscheidet die Grossloge des Ortes,
die Provinzialloge und als höchste Instanz der Meister
der Grossloge Deutschlands. Alle diesbezüglichen Dokumente
sind „Eingeschrieben" zu richten an die „Z^ntral-
verwaltung der D. O. G., Breslau, Blücherplatz 14."
Rechte und
Pflichten der
Mitglieder:
Beendignng
der Mitgliedschaft
:
Verantwortl. Redakteur: Dr. B. Noah, Breslau. — Druck u.Verlag: TAvko & Richter, Breslau I. Blüclierpl. 14.
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