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Und ein Kampf mit nur geistigen Waffen und in nur Urbanen
Formen ist ein Unding.
Wer das Leben auf Erden nicht als einen Kampf ansieht, und
nicht all seine Kräfte einsetzt das, was er für recht hält, zu verteidigen
und zur Geltung zu bringen, der hat umsonst gelebt.
Das, was er für recht hält.
Ob es wirklich das Rechte ist, kommt gar nicht in Betracht.
Wer will und kann das entscheiden?
* Was ist Wahrheit und was Recht? Keiner kann mehr tun, als
ehrlich dafür kämpfen, was er für wahr und recht hält.
*
Tut er das, dann hat er nicht umsonst gekämpft und gelebt,
selbst dann nicht, wenn er irrte. Es irrt der Mensch, so lang er
lebt. Dem ehrlichen Kämpfer wird Freund und Feind immer gerecht
werden, und in diesem Sinne wird er der Menschheit immer und unter
allen Umständen genutzt haben.
Nicht mit welchen Waffen gekämpft wird, sondern in welchem
Geiste, darauf allein kommt es an. m
Wer für der Menschheit Güter ehrlich und selbstlos kämpft, in
dessen Hand ist jede Waffe eine geistige Waffe.
Wer ehrlich und selbstlos kämpft, in dessen Hand ist auch die
schärfste Waffe eine geistige.
Der Geist ist das bestimmende, nicht die Form.
Die Form ist immer sekundär. Wo sie zu grosse Wertschätzung
und Beurteilung erfährt, geschieht es auf Kosten des Geistes.
Die Urbane Form, mit der die sozialistische Regierung der
ersten deutschen Republik den Anarchosozialisten eines Liebknecht,
Ledebour und Eichhorn entgegentrat, hat der sozialen Bewegung ungeheuren
Schaden zugefügt.
Trotzdem wird diese Regierung von ihren Gegnern des Verrats
geziehen.
Woraus zu ersehen ist, dass, wTer einen harten Kampf mit Glacehandschuhen
-kämpfen will, unter allen Umständen den Kampf verlieren
muss und — sein Ansehen obendrein.
Am 16. Januar 1919, drei Tage vor der Nationalwahl, sagte
Scheidemann in Kasseh „Wenn ich in ein brennendes Haus eindringe,
um mein Eigentum zu retten und es will mich mein Bruder mit den
Waffen in der Hand daran hindern, dann handle ich nicht unrecht,
wenn ich vor ihm zurückweiche; wenn ich aber mein Weib und meine
Kinder aus dem brennenden Hause retten will, dann habe ich das
Recht und die Pflicht, den Bruder, der mich daran hindern will, niederzuschlagen
."
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