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Die viel umstrittene Stelle im Römerbrief, deren Verkennung
einzig den Rechtfertigungszwiespalt verursacht hat, findet nach
Swedenborg ihre Richtigstellung dahin, daß Paulus ausdrücklich nicht
von den überflüssigen Werken des Glaubens, sondern denen des
mosaischen Gesetzes spricht, deren Verteidiger mit Brand-,
Speis-, Schuld-, Friedens- und Füllopfern ihre Gottwohlgefälligkeit zu
bekunden strebten. In solcher Beleuchtung erscheint die Stelle
- „So schließen wir denn, daß der Mensch durch den Glauben gerechtfertigt
werde, ohne die Werke des Gesetzes" wesentlich anders.
Wie Recht Swedenborg mit seiner Auffassung hat, beweist Paulus
im Galaterbrief 5, 6 allwo es heißt: „In Christo Jesu gilt nur der
Glaube, der durch die Liebe tätig ist."
Ist nun aber der ganze Streit um die Stelle Römer 3, 28 nicht
letzten Endes gar ein müßiger? Kann überhaupt vom Glauben, d. i.
vom wahren Glauben gesprochen werden, so nicht der Mensch zuvor
schon auf dem Wege zur Wiedergeburt sich befindet?
Und wenn es wahr ist, und es ist wahr, was Christus laut
Matth. 22, 37—40 sagt, daß auf der Liebe zu Gott und den Menschen
das ganze Gesetz und die Propheten gründen, dann kann auf ihr auch
der Glaube nur gründen, dann müssen also des Glaubens
Werke dem Glauben vorangehen, dann ist es somit vollkommen
berechtigt und wahr, wenn Swedenborg sagt: „Der Mensch
empfängt den wahren Glauben dadurch, daß er sich an den Herrn
wendet, die Wahrheiten aus der Schrift lernt („Suchet in der Schrift")
und — darnach lebt.
Ihr Brüder und Schwestern in aller Welt!
Nur dann Euer Tun Gott wohlgefällt!
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