Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z2a
Sphinx: Zeitschrift für praktischen Okkultismus; Zentralorgan der Deutschen Okkulten Gemeinschaften
Augsburg, 1.1919/20
Seite: 174
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



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Allgemeine Satzungen für die Zweigvereine.

Zweck: Die Deutsche Okkulte Gemeinschaft, Sektion.....

ist eine Vereinigung zur Pflege aller geistigen Interessen,
hauptsächlich aber bestimmt, an der geistigen Entwicklung
der Menschheit zu arbeiten und die Geisteswissenschaft
auch in der Öffentlichkeit mit allem Nachdruck zu fördern.

Richtung: Die Vereinigung ist international und interkonfessionell,
behält sich aber vor, durch Wort und Schrift alles zu bekämpfen
, was der geistigen Entwicklung des Einzelnen
wie der Gesamtheit hinderlich ist.

Sitz; Die Deutsche Okkulte Gemeinschaft hat ihren Sitz
vorläufig in Breslau, Blücherplatz 14. Sie vertritt die
Interessen aller ihr angeschlossenen Zweiglogen in allen
deutschsprachlichen Gebieten.

Abhängigkeit: Die Sektion......ist unabhängig und verwaltet

sidi selbst im Rahmen der mit der Deutschen Okkulten
Gemeinschaft vereinbarten Grundlinien. Zu dem zentralen
Verwaltungs- und Propagandafond hat die Zweigloge pro
Kopf und Monat 20 Pfennig beizusteuern.

Auflösung: Die Zweigloge kann nicht aufgelöst werden, solange

noch drei Mitglieder, ganz gleich welcher Grade, vorhanden
sind. Bei Auflösung der Sektion fällt sämtlicher Besitz
derselben an die Zentrale. Bei Auflösung der Zentrale
verfügt jede Zweigvereinigung selbst über ihr Vermögen.

Konstitution: Die Vereinigung ist in Logenmanier konstituiert und

hat vier Grade.

Der vierte Grad ist jedem zugänglich. Er erstrebt die
Popularisierung der okkulten Wissenschaften. Die Mitgliedschaft
kann nach vollendetem 1 ö.Lebens jähr erworben werden.
Das Zeichen ist ein rotes Pentagramm auf silbernem Grunde.

Der dritte Grad besteht aus interessierten Anhängern
der okkulten Wissenschaften, führt in die einzelnen Zweige
des Okkultismus ein, experimentiert und leitet den vierten
Grad. Die Mitglieder müssen volljährig sein; einzelne
Ausnahmen sind gestattet. Das Zeichen ist ein hellblaues
Pentagramm auf silbernem Grunde.

Der zweiteGrad lehrt höhereMagie,entwickelt dieSeelen-
kräfte der Mitglieder und hat ein eigenes Ritual. Die Aufnahme
geschieht nach einer Prüfung auf Antrag des Kandidaten.
Das Zeichen ist ein violettes Pentagramm auf silbernem Grund.

Der erste Grad, die Großloge, steht in regster Verbindung
mit der Zentrale. Ihre Arbeit und ihr Ritual ist geheim.
Die Aufnahme geschieht nur auf den Antrag eines Mitgliedes
des ersten Grades nach einer Prüfung. Das Zeichen
ist ein violettes Pentagramm auf silberner Strahlensonne.

Die Zeichen sind nur von der Zentrale zu beziehen.

Änderungen des Statuts können durch einfache
Stimmenmehrheit auf der Jahresversammlung der Großlogen
getroffen werden.

Deutsche Okkulte Gemeinschaft


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