Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z2a
Sphinx: Zeitschrift für praktischen Okkultismus; Zentralorgan der Deutschen Okkulten Gemeinschaften
Augsburg, 1.1919/20
Seite: 236
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



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Tieren, gehört, wähle ich als praktisches Beispiel für die Frage, was
böse sei, die bekannten kleinen Unregelmäßigkeiten in der Ehe
Abraham—Sarah; diese bestanden darin, daß Abraham seine Frau
regelmäßig vermiete, wenn er fürchtete, es könnte ihm sonst so
ergehen, wie es dem Uriah später ergangen ist. Hier werden nun
böse Menschen erklären, daß ein solches Vorgehen Abrahams absolut
verwerflich sei. Eine solche Behauptung wäre durchaus böse und
unmoralisch, weil sie der bedingten und begrenzten menschlichen Ehe
als solcher eine absolute Gültigkeit einräumen würde. Es lägen,
folgende schwere Verstöße gegen das Wesen Gottes und damit gegen,
die wirkliche Moral und gegen das wirklich Gute vor:

1. Das Wesen des göttlichen Gesetzes als eines durchbedingten
Gesetzes, nach dem wir alles Begehrbarc tun dürfen, wenn wir
die zuständigen Bedingungen erfüllen, wäre verkannt.

2. Der Begriff absolut (der Name Gottes) wäre gröblich mißbraucht,
denn wir dürfen ein begrenztes und darum bedingtes Sondereigentum
, wie es die menschliche Ehe ist, nicht als solches absolut
schützen und erhalten wollen

8. Es läge ein krasser Fall von Abgötterei vor, denn diese Abgötterei
ist nicht nur gegeben, wenn wir an einem begrenzten und
bedingten Wesen hängen, als sei es als solches absolut, sondern
auch, wenn wir an einer begrenzten und bedingten Einrichtung
absolut hängen. Wie der Mensch als begrenztes Wesen nicht
Gott ist, wiewohl er Gott als sein eigenes reines Selbst in sich
enthält, so ist auch das menschliche Gesetz einschließlich des
biblischen nicht an sich göttlich, sondern nur die bedingte Hülle
und das bedingte Ebenbild des göttlichen Gesetzes.

Freilich könnten wir in Verbindung mit dem Falle Sarah—Abraham
auch böse handeln, wenn wir das Kind mit dem Bade ausschütteten
und erklärten: „Jeder darf einen außerehelichen Geschlechtsverkehr
mit Genehmigung des anderen Eheteils pflegen."

Das stimmt denn doch nicht. Gott ist die durchbedingte All-
Einheit alles Seins. Jeder einzelne Reehtsfali geht alle Eechtssphären
an und hat eine Hauptbedingung, die in jeder Rechtssphäre zu erfüllen
ist. Diese Hauptbedingung lautet: Jede einzelne Rechtshandlung
und jede einzelne Rechts Unterlassung
bedarf der Zustimmmung aller Beteiligten.

Da nun nach dem göttlichen Rechte alle Sphären, alle Lebenden,
alle Toten und alle Ungeborenen an jedem einzelnen Rechtsfaile
beteiligt sind, so läuft praktisch die göttliche Grundbedingung darauf
hinaus, daß alle Toten, Lebenden und Ungeborenen ihre Willenszustimmung
zu jedem einzelnen Tun und Unterlassen geben müssen.


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