Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z2a
Sphinx: Zeitschrift für praktischen Okkultismus; Zentralorgan der Deutschen Okkulten Gemeinschaften
Augsburg, 1.1919/20
Seite: 237
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



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Erst in der Willenseiuheit aller Wesen ist der
Wille u u s c r e s -r e i 11 e n göttlichen Selbstes gegeben
und die Erfüllung des Willens Gottes ist die
Erfüllung des Gesetzes.

Selbstverständlich können wir in Wirklichkeit gar nicht böse
handeln, weil ohne den Willen Gottes nichts geschehen kann und im
Willen Gottes als im reinen Willen aller Wesen die Zustimmung aller
Wesen zu jedem Tun und Unterlassen gegeben ist. Der Wille Gottes
tritt aber nicht immer zu Tage in der offenbaren Willenseiuheit aller
erkennbaren Beteiligten. Nur dort, wo der Wille Gottes zu Tage
tritt, können wir ein Tun oder ein Unterlassen im offenbaren Sinne
gutheißen. Aber auch dort, wo der Wille Gott<\s in einem Geschehen
unoffenbar ist, sollen wir versuchen, diesen Willen zu offenbaren, indem
wir das Geschehen im tatsächlichen Sinne nehmen, wie es ist, und
so lange an der äußeren Erscheinung des Geschehens, insbesondere
an der äußeren Art der Ausführung und an den äußerlich erkennbaren
Motiven, herumarbeiten," bis das äußere Gesicht des Geschehens derart
geworden ist, daß alle erkennbarerweise Beteiligten ihm auch im
offenbaren Sinne zustimmen könnten. Ist uns diese Ordnung geglückt,
so iraben wir den Willen Gottes und damit das Gute % im Geschehen
offenbart. Bei dieser Arbeit kommt uns die Einrichtung der Rechtssphären
insofern zu gute, als sie es uns ermöglicht, den Haufen von
Eechtsstecknadeln zu ordnen, ohne uns allzu schwer zu verletzen. In diesem
Sinne will ich versuchen, den Willen Gottes im außerehelichen Geschlechtsverkehr
an der Hand des Falles Abraham—Sarah ausfindig zu machen.

Zu diesem Zwecke berufe ich in Gedanken Abraham, Sarah, den
König und die Königin von Ägypten zu einer gemeinschaftlichen
Sitzung und mache ihnen folgende Vorschläge:

1. Grundsätzlich gesprochen heiratet der König Sarah erst nach dem
Tode der Königin und heiratet Sarah den König erst nach dem
Tode Abrahams. Sarah erscheint also als die zweite Frau des
Königs und der König als der zweite Mann Sarahs.

2. Nun erhebt die Königin ihre Nachfolgerin zur Mitregentin und
Abraham erhebt den König zu seinem Mitregenten. An dem
Grundsätze, daß Sarah die zweite Frau des Königs und der König
der zweite Mann Sarahs ist, wird aber nichts geändert. Außerdem
wird bestimmt, daß zwischen einem Geschlechtsverkehr des
Königs und einem solchen Abrahams mit Sarah 4 Monate einzuschieben
sind, damit die Vaterschaft klar liege.

3. Testamentarisch wird hinsichtlich des Erstgeburtsrechts folgendes
bestimmt: Das älteste Kind Sarahs und des Königs gilt als junger
als das jüngste Kind der Königin und <|es Königs sowie Abrahams


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