Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z2a
Sphinx: Zeitschrift für praktischen Okkultismus; Zentralorgan der Deutschen Okkulten Gemeinschaften
Augsburg, 1.1919/20
Seite: 251
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Die Willensfreiheit des Menschen.

Von Friedrich Graf von und zu Egloffstcinauf Kromlau.

I.

Vor rund 3000 Jahren erlebte ich einen Fall, der für das Verhältnis
der Willensfreiheit des Menschen zum Willen Gottes derart
lehrreich ist, daß ich ihn kurz erzählen will.

Ich lebte damals als zweiter Sohn eines Großbauern an der
ligurischen Küste in Italien nicht sehr weit vom heutigen Albenga.
Nach dem Tode meines Vaters erbte mein älterer Bruder den Hof und
heiratete ein bildhübsches junges Mädchen von 17 Jahren. Ich selber ;
mochte damals etwa 18 Jahre alt sein. Nun lag nicht weit von
unserem Hofe eine kleine heute versandete Felseninsel im Meere. 1
Hier traf ich eines Tages, als ich beim Fischen war, meine Schwägerin «
ganz unerwartet im Bade. Es war einer jener Augenblicke, in dem
wir Menschen aus unserem menschlichen Bundesstaate, in dem wir
eine bedingte Autonomie und Willensfreiheit besitzen, fieraustreten
und uns plötzlich im unmittelbaren Reichslande Gottes befinden, in
dem Gott unmittelbar regiert. Da ich willensfrei war, erschien jeder
Widerstand meinerseits von vorne herein ausgeschlossen. Ich fühlte
aber die Hand Gottes, wußte, daß er es war, der mich führte, und
nahm dankbar dasjenige aus seiner Hand, was er mir bot, als ein
Reines und Heiliges. So kommt es, daß keine Gewissensbisse sich
mit der Erinnerung an diese Stunde verknüpfen, sondern daß sie uns
beiden, dem Mädchen und mir, zu einer Weihestunde wurde, die uns
Gott unendlich nahe brachte. Gerade solche Stunden der Reinheit,
in dem, was die Menschen gemein nennen, sind es, die in das Buch
des ewigen Lebens eingetragen werden, *odaß sie nie in der Erinnerung
der davon Betroffenen verlöschen, weil Gott sich ihrer entsinnt =
und unser niedriges menschliches Selbst ihr Bild stets wieder aus j
unserem reinen göttlichen Selbst zugestellt bekommt. j

Erst als wir aus dem Rausche erwachten und nun plötzlich j
wieder verstanden, daß Gott nicht nur in zwei Menschen, sondern in !
mehr Menschen lebte, war das Reichsland Gottes verlassen und befanden
wir uns erneut im Gebiete unserer bedingten autonomen
menschlichen Willensfreiheit. Unser menschliches Recht war damals
die Einfachheit selber, weil es dem göttlichen Rechte entsprach, was !
weder beim heutigen staatlichen noch beim heutigen kirchlichen Rechte
der Fall ist. Mit Zustimmung aller Berechtigten durfte jeder mit
seinem Körper und dem Körper anderer tun und lassen, was er wollte.
Da die Zustimmung ebensogut im Wege der nachträglichen Genehmigung
als im Wege der vorhergehenden Einwilligung erteilt werden
konnte, galten selbst Ehebrüche und Vergewaltigungen nicht als

19*

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