Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z2a
Sphinx: Zeitschrift für praktischen Okkultismus; Zentralorgan der Deutschen Okkulten Gemeinschaften
Augsburg, 1.1919/20
Seite: 252
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



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ünehrenhaft Ich war im vorliegenden Falle nur verpflichtet, die
nachträgliche Zustimmung meines Bruders einzuholen. Wurde mir
diese verweigert, so hatte ich die nicht entehrende gesetzliche Buße
zu zahlen, die derin bestand, daß mein Bruder mich verstümmeln oder
töten durfte. Jeder Mensch hätte mich trotzdem bis zum letzten
Augenblicke als voll angesehen und, wenn mein Bruder die nachträgliche
Genehmigung erteilte, war alles in bester Ordnung. So weit
lagen die Dinge klar. Vorm Tode fürchtete ich mich gar nicht. Im
Gegenteil, ich hätte es geradezu gerne gesehen wenn mein Bruder
einen Lustmord an mir verübt und Vergnügen an der Ausübung seines
Rechtes gefunden hätte. Jedes rein negative Geschehen verneine ich
und verdamme ich nämlich absolut. Ein Recht nur zu dem Zwecke
auszuüben; um eine positive Tat, ein wirkliches Geschehen zu verneinen
und zu verurteilen, gibt es nicht. Jeder Versuch zu strafen,
mag er von einem Privatmanne oder von einem Staate begangen
werden, wird von Gott bestraft. Dagegen ist die Ausübung eines
Rechtes zulässig, wenn ein positiver Zweck mit der Ausübung verknüpft
wird. Ein solcher Zweck ist aber schon gegeben, wenn auch
nur einem einzigen Menschen Lust durch die Ausübung des Rechtes
verschafft wird. Hier trat nun ein schwerer Gewissenskonflikt bei
mir ein. Mein Bruder war ganz unsinnlich, sodaß es ihm nicht das
geringste Vergnügen bereitet hätte, mich umzubringen. Mein Bruder
war aber darüber hinaus die Gutmütigkeit selber, seine Genehmigung
des Geschehens stand bombenfest. Da mein Bruder seine Frau aber
sehr liebte, hätte ihn raeine Er^ähluug geschmerzt. Infolgedessen entschloß
ich mich, das einzige Verbrechen zu begehen, das wir damals
als solches ansahen. Ich verschwieg den Hergang. Meine Schwägerin
kam bei ihren Eltern nieder und ich brachte den Knaben bei einem
Bischer etwa 2 Kilometer von unserem Gehöfte unter, wo ich ihn fast
täglich besuchte. Ich habe oft über den Fall nachgedacht und mich
gefragt, ob Gott mich nicht von Anfang bis zu Ende geführt hat.
Ich sehe nämlich keinen einzigen Punkt, wo ich anders hätte handeln
können, als ich gehandelt habe. Wo aber das Eine ohne ein Zweites
gegeben ist, ist auch stets der Wille Gottes gegeben. Sollte Gott
nicht alles bis in die letzte Einzelheit hinein leiten und wir das nur
gewöhnlich nicht verstehen?

H.

Die soeben gestellte Frage bejahe ich rundweg. Immerhin
erwarte ich von niemanden, daß er das Vorliegen des göttlichen
Willens in einem Geschehen menschlich anerkenne, bevor nicht sein
menschlicher Ordnungssinn eine solche Anerkennung verträgt, er soll
aber nicht untätig dasitzen, sondern mit aller Kraft daran arbeiten,
sein menschliches Gesetz dem Willen Gottes anzupassen. In dieser


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