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Diesmal war also Mekka ein politisches Centrum, und wurde Me-
dina, so lange es ging, von dort aus verwaltet. Ibn Zubair war
weder ein Muster von Frömmigkeit noch von Gerechtigkeit; er
vertrat aber die Söhne derjenigen, welche bis zur Omajjadenherrschaft
die höchste Autorität besessen hatten und sich nun nicht gleich den
veränderten Verhältnissen fügen konnten. Scheinbar stand diese Partei
der Religion näher, und ihre Häupter wurden später die Helden
des Volksglaubens. 692 kam der eiserne Omajjadendiener Haddjädj
mit seinem Heere, die Einwohner der Earamein (heiligen Städte)
abermals empfindlich zu lehren, dass Ungehorsam gegen die Omajja-
den eine Todsünde sei. Mekka wurde trotz seiner Heiligkeit mit
Feuer und Schwert heimgesucht, Ibn Zubair getödtet. //Unser Herr
Ibn Zubair" ist immer noch ein bedeutender Heiliger der Mekkaner.
Wir haben oben (S. 25) die Bedeutung der Führung des grossen
Pilgerzuges besprochen; während der Regierung des Ibn Zubair,
ereignete es sich 1), dass ausser diesem Chalifen der Mekkaner, sich
drei andere //Führer" zum Haddj seitens dreier politischen Parteien
(Omajjaden, Schfiten, Chäridjiten) einfanden. Gleichwie früher wurde
ein Abkommen getroffen, so dass jetzt jeder seine eigenen Leute
anführte; statt eines entfalteten sich an den Versammlungsorten
vier IAwas (Anführerfahnen), wie in späteren Zeiten die verschiedenen
Mahmal's beim Haddj von der politischen Zerrissenheit des
Islam's jährlich Zeugniss ablegten.

Der Sieg des Haddjädj löste die nicht-alidische Genossenpartei
als solche endgültig auf8);.zum Bewusstsein ihrer Kraft uud ihrer
Schwäche gelangt, zog sie sich auf das geistige Gebiet zurück,
welches die Gewalthaber ihr nicht streitig machen konnten; die
Kenntniss der Quräns und der Ueberlieferung, die Entwickelung
des heiligen Gesetzes mussten die Omajjaden diesen geistigen //Erben
des Propheten" überlassen und sich mit der durch das Schwert
errungenen weltlichen Gewalt begnügen. In Medina gründeten sie

1) Tab. 1I:vaI—f und, mit abweichender Datierung, CM 11:235, vergl. al-Jacqübi,
ed. Houtsma, II: 314.
8) Tab. II; Aof.


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