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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/stadt_und_herren1888/0085
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da ihnen die fortwährenden Umtriebe der Hasaniden in Westarabien
besser bekannt waren ; die Eroberung Mekka's durch Djacfar 1),
den Urenkel jenes Muhammed, dessen Empörung gegen Muqtadir
wir eben besprachen, erschien ihnen so wenig als ein Ereigniss,
dass sie nicht einmal das Datum notierten. Hatten nicht seine
Oheime schon oftmals die heilige Stadt //erobert" ? Die Erfahrung
zeigte ihnen, dass dieses «öde Thal" durch die Wallfahrt mit allen
Gottesgaben reichlich versehen wurde; mancher von den alidischen
Raubrittern dürfte schon nach dem dauernden Besitz dieser reichen
Stadt im hungrigen Lande gestrebt haben; sie fürchteten sich aber
vor den Heeren der Chalifen. Die Zeit der Anarchie hob diese
Furcht auf: was musste sich der Chalif nicht alles gefallen lassen!
Es könnte sein, dass die Fatimiden Egyptens DjaTar direkt zur
Eroberung Mekka's ermuthigt haben, um so einen bequemen Vermittler
für die Erlangung der Oberhoheitsrechte zu bekommen,
denn ein Schriftsteller sagt, DjVfar sei aus Medina fortgezogen,
nachdem durch die Fatimiden ein Kampf beigelegt war, den die
Hasaniden, Husainiden und DjVfariden hier mit einander führten s).
Zwischen 951 und 961 der einen 3), 966, 7 oder 8 der andern4)
arabischen Autorität zufolge, fing Djacfars Herrschaft an, um nach
etwa 20 Jahren ') oder im Jahre 980 5) mit seinem Tode zu enden.
Von seinen Regierungsthaten finden wir nur verzeichnet6), dass er
den türkischen General, der den Fatimidenchalifen in Mekka vertrat
, tödtete und unter den unbotmässigen Beduinen um Mekka
herum das Schwert walten liess, bis sie sich ergaben. Dem Fatimiden
soll er seinen Sohn zugeschickt haben, als gäbe er zu, dass
man die Blutrache an ihm vollzöge, thatsächlich aber mit Entschuldigungen
, welche günstige Aufnahme fanden. So hätte schon der
erste Scherif von Mekka den in der Folgezeit immer wichtigeren
Kampf zwischen Fürsten und Residenten in blutiger Weise inau-

1) Vergl. Stammtafel I, 28. 2) MK 112.

3) CM II: 205—6. 4) OT (D) 115.

5) So bestimmt das Datum eine Randglosse OT (D) 115, nämlich 370 H.; die anderen
Quellen lassen dasselbe unbestimmt.

6) OT (D) 115.


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