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den Namen Bern Abi't-Tajjib, oder auch nach älteren Vorfahren
die Namen von Fätiki's und Sulaimäni's trägt, durch rohe Gewalt
sich gefürchtet zu machen 1). Während diese Scherife raubten und
plünderten, nahm die edle Familie der Schebl's, welche vom Propheten
im Amt der Thorhüter der Ka'bah bestätigt war, alles
Gold und Silber, das sich in und an dem Hause Allahs befand, in
ihren Privatbesitz. Das war dem frommen, erst vor Kurzem in
Jemen zur Herrschaft gelangten Fürsten ac-Qulaihl zuviel2); 1063
mit grossem Gefolge zum Haddj nach Mekka gekommen, stellte
er Ordnung und Sicherheit wieder her und setzte der Willkür der
Scherife enge Schranken. Ganz Mekka athmete auf, und die Mekkaner
sind des Lobes dieses Fürsten voll. Den Scherifen aber erschien
ein solcher Mann als ihr gemeinsamer Feind; nach wenigen
Wochen bereiteten sie sich sämmtlich zum Kampfe und sagten
zum Eindringling: //Setze von uns ein, wen du willst, zieh aber
fort aus unserer Stadt/" Sehr knapp wird mit diesen Worten die
Situation charakterisiert; seit der anarchischen Periode war Mekka
das Privateigenthum des mächtigsten oder des von einem mächtigen
Fürsten vorgezogenen Hasaniden. Der fromme Fürst zog aus, bestellte
aber als Herrn der Stadt einen Mann aus dem Hause der
Hawäschim (d. h. Häschimiden), welche zur Unterscheidung von
dem früher besprochenen Zweige der Musäuns, nach ihrem Stammvater
Abu Häschim3) so bezeichnet werden. Natürlich wurde es
diesem Abu Häschim Muhammed*) gleich nach der Abreise des
Fürsten recht schwer, sich gegen die zurückgesetzten Sulaimäni's
zu behaupten. Er gehörte einer mächtigen Familie an; schon sein
Vater5) und sein Grossvater8) heissen Emire, was Einige dahin
verstehen wollen, dass sie während der Wirren nach dem Tode
Schukr's einen Augenblick über Mekka regiert hätten 7). Aber auch
die Sulaimäni's waren gewaltige Herren, und sie räumten das Feld
erst nach erbittertem Kampf, während dessen manchmal der Held
der Sulaimäni's, Uamzah ibn Wahhäs'), auf einige Zeit die Herr-
Ii CM 11:208, 210 ff.; OT (D) 103 ff.; MK 114. Sie heissen auch Harabi's.

2) Vergl. ausser den oben angeführten Stellen IA IX : 422—3, X 119, 38.

3) Stammt 1, 27. 4) Stammt I, 40. 5) Stammt. I, 38.
6) Stammt. I, 34. 7) OT (D) 120. 8) Stammt I, 36.


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