Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/stadt_und_herren1888/0092
65

Abu Häschim in seinem Zorn über die Sendung der Turkmenen
so weit, dass er 1094 die Pilger auf dem Heimwege förmlich ausplündern
Hess l). Natürlich erfolgte von Baghdad eine Truppensendung
zur Züchtigung des Scherifs; bevor dieselbe eintraf, war Abu.
Häschim gestorben, seinem Sohne Qäsim 8) die Mühe hinterlassend,
sich die Türken durch langen Kampf vom Halse zu schieben. Dieser
Lage, sowie der Thatsache gegenüber, dass die Hoheitsrechte aus
den bekannten Gründen meistens den Fatimiden verblieben, beschränkten
sich die Haddj-emire aus Baghdad in den nächstfolgenden
Jahren auf eine gebieterische, fast herausfordernde Aufführung in
Mekka; es blieb aber beim bewaffneten Frieden.

Im Jahre 1121 stiftete ein alidischer Gelehrte aus Baghdad gegen
Qäsims tyrannische Regierung in Mekka eine Empörung an 3);
jedoch gelang es dem Scherif, seinen Gegner nach Bahrain zu
vertreiben. Sein Sohn Fulaitah4), der ihm 1124 nachfolgte, soll
gerechter gewesen sein als sein Vater, was allerdings nicht viel
besagt. Man rühmt ihm nach5), dass er einige indirekte Steuern
{Mukus) abschaffte; solche sind den frommen Muslimen stets besonders
verhasst gewesen, und sie finden für diese Gesinnung eine
Stütze im kanonischen Recht. Sie ärgern sich weniger über direkte .
Gelderpressungen von reichen Leuten als über die regelmässige Besteuerung
von Handelswaaren, Lebensmitteln oder etwa Abgaben
von Pilgern, die man schon zu dieser Zeit in Mekka zu erheben
pflegte 6). Solche Steuern gab es in Mekka bereits, als die Chalifen
die Stadt noch wirklich beherrschten 7); man kann sich denken, dass
sich die Scherife diese Einnahmequelle nicht verschlossen.

Es lohnt sich für unseren Zweck nicht, die Regierungen der
übrigen Hawäschim*) ins Einzelne zu verfolgen, welche bis 1200

1) IA X: 153. 2) Stammt. I, 41; CM II: 212; OT (D) 121; IA X: 435.

3) IA X:420. 4) CM II: 212; OT (D) 121; IA XI: 5, 184.

5) IA X:435. 6) CM. 11:256, vergl. oben S. 61, Anm. 1.

7) Vergl. für das Jahr 912 A. von Kremer, „Deber das Einnahmebudget des Abba-
sidenreiches im Jahre 306 H.", S. 50.

8) Die Angaben ihrer Regierungsjahre in Stammtafel I sind folgenden Quellen entnommen
: CM 11:213 ff., 256 ff.; OT (ü) 121 ff.; IA X:184, XII: 68. Die Jahreszahl
593 H. für das Regierungsende Mukthirs und das Scherifat seines Neffen Manpür finden
sich nur in OT.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/stadt_und_herren1888/0092