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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/stadt_und_herren1888/0093
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(nach Anderen: 1201 oder 2) //das heilige Gebiet Gottes," wie ein
zeitgenössischer Schriftsteller1) es ausdrückt, //als ihre Erbschaft
//betrachteten, deren Vermiethung an die Pilger ihnen zustand".
Alle hatten unausgesetzt gegen ihre eigenen Brüder, Oheime, Neffen
ihre Herrschaft mit dem Schwerte zu behaupten; namentlich
seit dem Tode cIsa's wäre es daher nicht möglich, mit Sicherheit
für jedes Jahr zu bestimmen, wer die //Erbschaft" in der Hand
hatte; alle walteten aber ihres Amtes in gleicher Weise. Die türkischen
Emire, welche die Haddjkarawanen begleiteten, hatten
immer eine schwierige Aufgabe; nachdem 1145 die Banden des
Scherifs die Pilger aus Baghdad in der Moschee ausgeplündert hatten
, erfasste die unfähigen Inhaber jenes Amtes solche Angst, dass
sie das nächste Mal die Reise nicht anzutreten wagten J). Auch
später, als kräftigere Führer da waren, vernachlässigten doch die
frechen schwarzen Kriegsknechte des Scherifs keine Gelegenheit, die
Gäste Allahs zu berauben3); 1161 hatte denn auch der Grosscherif
vom vorigen Jahre her beim Herannahen der Karawane ein so
böses Gewissen, dass er ohne Weiteres aus der Stadt entfloh *).
Um sich in ähnlichen Fällen besser helfen zu können und auch
zur erfolgreicheren Bekämpfung ihrer rebellischen Verwandten
bauten die Herren Mekka's eine Burg auf dem Berge Abu Qubes;
natürlich wurde dieselbe ab und zu zerstört. Die Hudel-beduinen muss-
ten schon in dieser Periode5) einem Scherife gegen den andern
helfen; von Anfang an führten sie die Sitte ein, der heiligen Stadt
solche Besuche nur gegen gute Belohnung abzustatten, und diese
nahmen sie selber durch Plünderung. Einmal (1176) versuchte der
Emir aus Baghdad, dem Befehle seiner Vorgesetzten gemäss, das
ganze Hasanidengeschlecht zu entthronen. Die Husainidenscherife,
welche bisher e) das weniger ergiebige Medina beherrschten, sollten
unter dem Schutze Baghdads über Mekka eingesetzt und so den
dortigen Herrschern zu bleibendem Danke verpflichtet werden 7).

1) Ibn Jubair, 75. 2) IA X : 68, XI: 70, 96 ff., CM II: 255.

3) MK 118, IA XI: 189—90. 4) CM II: 213.

5) MK 118. 6) IA X : 242—3, XII: 12.

7) CM II: 257.


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