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über, dem Scherife eine selbständige Stellung einnahm; auch führte
die Theilung der Zölle in Djiddah direkte fremde Einmischung
herbei. Jetzt1) wurde aber, dem Namen nach in erster Linie zur
Aufsicht über Bauten an der Moschee, eine ständige Besatzung
von 50 türkischen Reitern nach Mekka gelegt unter einem Emir
der den Titel eines //Aufsehers der heiligen Städte" *) bekam, und
in den nächsten Jahren 3) bekleidete eine ganze Reihe von türkischen
Beamten diese Würde, bald zugleich mit dem //Emirat der Türken
in Mekka", bald mit einem andern Türkenoberhaupte neben sich;
ausserdem wurden dem „Stellvertreter" in Djiddah ausgedehntere
Vollmachten zuerkannt, sodass Barakät 1455 es für angezeigt hielt,
durch dessen Vermittelung mit dem egyptischen Hofe über die
Wahl eines Nachfolgers zu verhandeln. Allzu deutlich gab der
Schutzherr hiermit zu erkennen, dass ihm das Scherifat ein leider
nicht zu beseitigendes Hinderniss und jedes Mittel, dessen Bedeutung
zu schmälern, ihm willkommen sei. Die Stürme im politischen
Leben des Islam's haben zwar die Entwickelung dieses Amtes
wiederholentlich verzögert; man darf aber ^den 1438 ernannten
Emir Südün als den Vorläufer der späteren Gouverneure betrachten
, welche im Hidjäz eine ähnliche Aufgabe erfüllten wie europäische
Residenten an mediatisierten indischen Höfen.

Zwischen Mekka und Medina streiften um diese Zeit (seit 1413)
die von den mächtigen Ben! Läm aus der Umgegend Medina's
vertriebenen Harbbeduinen umher, und die Gefahren, welche sich
aus ihren Räubereien für die Pilger ergaben, bestimmten Barakät
zur Sendung einer Warnung an die Fürsten Egyptens 4). Der Mangel
an Kontinuität in der Verwaltung der egyptischen und türkischen
Sultanate hat diesen Räuberstämmen Gelegenheit gegeben, bis
heute ihr Unwesen weiter zu treiben.

1) CM 111:216. 2) v**^ jWi.

3) Vorgl. u. A. CM 111:217, 219, 220, 226, 290, 343.

4) MK 147. Aus einer Notiz von Istakhri, 22, sowie aus der 32»'<=n Maqämah dos
Uariri (worauf mich Prof. Nöldeke Innweist) geht hervor, dass schon im 4ten und 6ten
Jahrhundert der Hidjrah Harbstämme zwischen Medina und Mekka gesessen haben. Jedenfalls
hatte die Unsicherheit seit 1413 ihren Grund in einer Wanderung nördlicher Harbbeduinen
nach dem Süden.


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