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schmachvollen Leben den Heldentod vor; viele zeichneten sich ausser
durch Tapferkeit auch durch literarische Begabung und Schlagfertigkeit
in der Diskussion aus. Jeder vornehme Hasanide hatte in
der Stadt und unter den Beduinen seinen Kreis von Anhängern,
die sich auf seinen Schutz verlassen konnten; das Asylrecht wurde
von Seiten der Familienhäupter unumschränkt sogar auf alle Fremden
erstreckt, die es nachsuchten, und der Grossscherif wagte es
nicht, die Ausübung desselben zu beanstanden1). Abgesehen aber
von solchen arabischen Bräuchen und persönlichen Beziehungen war
die Hauptmasse der Bevölkerung Mekka's sammt den Pilgern den
Scherifen ein Gegenstand der Ausbeutung; die Beduinen, mit
denen sie dann und wann feindlich in die Stadt einzogen, waren
so zu sagen ihre Jagdhunde, die Nichtadeligen auf gegnerischer
Seite das Wild. Wenn sich selbst bei uns nach jahrelanger Herrschaft
der Gleichheitsprincipien die wirkliche Anwendung derselben
doch im besten Fall wesentlich auf Menschen gleicher Bildung
beschränkt, so darf es wohl natürlich heissen, dass der mittelalterliche
Adel Arabiens die meisten Tugenden nur innerhalb des eignen
Kreises in vollem Maasse ausübte; die ungeschriebenen Gesetze
, welche das Verhältniss der Scherife unter sich beherrschten,
zeigen uns die Lichtseite ihres Charakters.

Die mekkanischen Hasaniden theilten sich wegen Verschiedenheit
der Interessen in unzählige Gruppen, deren Centrum je eine Familie
bildete; solch eine leitende Familie verdankte ihre Bedeutung
der grossen Zahl oder der Tüchtigkeit ihrer Mitglieder. Schon
im 14*en Jahrhunderts) begegnen wir der seitdem immer häufigeren
Bezeichnung dieser Familien als »Dem (eigentl. Dawl) N. N."
d. h. »die Leute des N. N.", wobei N. N. den Namen irgend eines
hervorragenden Vorfahren vertritt. Die Wahl der Eponymi ist gewöhnlich
mehr historisch als logisch begründet: Dem Rumeithah8)
heissen die dem Hasan4) feindlichen Familien, obgleich Hasan

1) 1679 flüchtete sich ein Mann aus Sawäkin, der in einem Streite einen Türken ge-
tödtet hatte, in das Haus eines Scherifs „und dieser nahm ihn nach ihrem Herkom-
„men in seinen Schutz und half ihm aus Mekka fort." AD 135 vgl. auch 141.

2) CM 11:224. 3) MK 144, vergl. Stammt. II, 13.
4) Stammt. II, 31.


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