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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/stadt_und_herren1888/0143
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in Mekka wohnhaftes Familienhaupt, unzufrieden mit dem Gross-
scherif, nach seinem Gebiete in ar-Rukänl (zwischen Mekka und
Djiddah); im Wädi Marr, auch schlechthin //der Wadi" genannt,
liegen Grundstücke verschiedener Scherife, und nicht weniger in
der fruchtbaren östlichen Gegend bis nach Täif. Eigentliche Unter-
thanen des Grossscherifs kaun man diese Herren (//unsere Herren"
heissen sie) kaum nennen; auch wenn jener nicht gewöhnlich zu
Hause schon mehr als genug zu thun hätte, würden sie sich von
ihm keine direkte Einmischung gefallen lassen; er ist das Haupt
der Familienhäupter, primus inter pares. Es giebt zu jeder Zeit
Häupter von Dewi's, die mit '/unserem Herrn" von Mekka nichts
zu thun haben wollen; von den übrigen sagt man, sie //stehen
mit ihm in Verbindung" 1). Die Spitzen der vornehmsten verbündeten
Familien leben meistens in Mekka, denn zu den Bedingungen
der //Verbindung" gehört natürlich ein Antheil an den Einnahmen,
und schon die Kontrolle erfordert ihre Anwesenheit in der Hauptstadt
. Hinzukommt, dass beim Tode des Grossscherifs die Entscheidung
über die Thronfolge in der Hand der in Mekka lebenden
Familienhäupter liegt, sofern nicht eine fremde Macht gewaltsam
dazwischentritt. Entstehen nun aber Misshelligkeiten, so werden
die Familienhäupter zu Parteiführern; die kampffähigen Stadtbewohner
(Hadhramiten, Jemeniten usw.) betheiligen sich an der
Parteibildung, und ausserhalb reisen Abgesandte unter den Beduinen
. Irgend ein Anlass kann unter solchen Umständen zum
Strassenkainpf führen, aus dem der entscheidende Krieg entsteht;
manchmal aber befiehlt schon vorher der Fürst den ihm verwandten
Aufwieglern, innerhalb einer gewissen Frist seine Bilüd (sein Gebiet
) zu verlassen, oder aber die Unzufriedenen ziehen freiwillig

1) MK 350,365 usw. *j^L«l*j, es ist zwischen ihnen iCLoljt*, xL«x. Ein Haupt, welches
diese Verbindung met dem Oberhaupte abbricht, aä1*c solcher Austritt
Gndet, abgesehen von politischen Gründon, auch z. B. deswegen statt, weil der Betreffende
sich einen Mord oder oin andores schweres Vergehen hat zu Schulden kommen
lassen, wofür der Grossschorif dio Verantwortlichkeit nicht übornohmon kann, und dosson
Bestrafung dor ganzen Kamilio zur Schande gereichen würde; z.B. MK 350. Die weniger
vornehmen Häuptor mit ihren Familien sind wiedor der eintlussroichen Parteiführer
, AI) 191 usw.


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