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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ufgoviana1876-1/0015
— lifo
den Urkunden der nächsten Jahre finden wir keinen Graugrafen erwähnt und erst
im Jahre 1102, als Heinrich abermals Güter an das Stift Speier schenkt, werden dieselben
bezeichnet als in pago Ufgowe in comitatu Vorechheim Hermanni comitis. Der letzte
urkundliche Gaugraf ist Reginboto, der 1115 als Vorsitzender erscheint bei der Schenkung
eines Liiitfridus (de Uneswilare ?) an Kloster Reichenbach (cf. Cod. Reich.) und der wahrscheinlich
um dieselbe Zeit an Kloster Hirschau halb Stupferich nebst dem Kirchensatz
für sich und seinen f Bruder Rupert zu einem Seelengereth vergabt.

Aehnlich wie oben treffen wir hier neben diesem eomes Reginboto de Malsc einen
Ministerialen Anshelmus de Malsc, der auch 1143 bei einer Schenkung Herimanni de
Oberenchhehn zeugt*). Diesen Reginboto dürfen wir als den Letzten seines Stammes
betrachten, wofür seine Stiftung pro fratre defuncto et omni cognatione, die Nichterwähnung
irgend welcher Erben, so wie der Mangel aller weiteren Nachrichten spricht.

Mit diesem Reginboto erlischt die Reihe der urkundlich vorkommenden Grafen des
Ufgaues. Es vollzieht sich in dieser Zeit eine Umwandlung der Yerhältnisse. Während
das "Wort comitatus in den früheren Zeiten noch keinen Besitz bezeichnete, sondern die
Gesammtheit der einem Grafen zur Verwaltung anvertrauten Gemeinden, so schwinden
sei* dem 11. Jahrhundert allmählig die alten Gaubezeichnungen und die Rechten und
Würden der Gaugrafen gehen über in die Hände der grossen Grundherren. Durch die
vielen den Bischöfen und Aebten ertheilten Jmmunitaten wurden die Amtssprengel der
Grafen immer mehr zerrissen, die Schutzhörigen der Jmmunitätsherren entzogen sich dem
Heerbann und der Gaugerichtsbarkeit. Die Grafen nannten sich nicht mehr nach ihrem
Sprengel, sondern nach dem Hauptsitzo ihrer Macht und knüpften an diesen die Ausübung
der gräflichen Rechte, besonders der Gerichtsbarkeit; es bildete sich die Territorialherrschaft.

Wenn Heinrich IV. 1086 den Comitat Vorechheim dem Stifte Speier schenkte, so
lässt sich das erklären durch dieselbe Ursache, aus der er den Comitat Breisgau an
Strassburg schenkte. Der Gaugraf hielt es mit dem Gegenkönige und wurde dafür seiner
Würden und Lehen für verlustig erklärt imd damit der ergebene Bischof von Speier belohnt.
Nach Wiederherstellung der Ruhe und erfolgter Aussöhnung wird die Familie jedoch nicht
in ihren vollen früheren Besitz eingesetzt, sondern ein Guttheil verbleibt Speier als comitat
Vorchheim und der der Familie restituirte Theil bildet den neuen Comitat Malsch**. Doch
sei dem, wie ihm wolle, nicht einmal für Anverwandte der alten Gaugrafen können wir
die Ebersteiner erklären, dagegen spricht die Reihenfolge der Zeugen bei der obenerwähnten
Schenkung Liutfrids cod. Reich. 1115: Reginboto de Malsc in cujus comitatu idem predium

* Die später seit 1300 in den Herrenalber und Frauenalber Urkunden öfter erscheinenden Kitter de
Malsc haben mit diesen nichts gemein; denn 1322 finden wir im Frlber. Saalbuch: „Cunrat von Maische,
Ruvelin und Adelheid Geschwistern, Vogt Kraft sei. eines Ritters von Oewisheim Kinder". Sie sind Ministeriale
der Markgrafen von Baden, von denen sie M. zu Lehen hatten, wonach sie sich nun nannten.

** Die Grenzen des Ufgaus sind nicht genau anzugeben. 995 liegt Liedelsheim in pago LTfgaue und
1110 das südlicher gelegene Gottesau in pago Albigouwa. Nun liese sich das wohl erklären, als sei erst
nach 1050 der Albgau von dem grossen Ufgau als selbstständiger Gau abgetrennt worden, allein der comitat
Forchheim enthält wieder Orte aus beiden Gauen.

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