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comes Otto de Eberstein et alii. Wirt. U. III. 358. Zur Feststellung der Person des Bertol-
dus prep. Aquileig. führe ich schliesslich noch an:
1237, 20 Okt. Bisch. Conrad V von Speier (v. Eberstein) bewegt die beiden Brüder
Friedrich com. de Lüringen und Emicho zur Aussöhnung und zu einem neuen Erbvertrag:
ut firmiter hec teneantur siegelt dilectus frater noster B. prepositus de Aquileja. Rem-
ling I. 213.
1241. Friedrich de Liningen schliesst mit Bertold L, Bischof von Strassburg, einen
Vertrag. Es siegeln : B. prepositus Aquileygensis et 0. avunculi nostri de Eberstein.
1251, 8. Jan. Otto dominus de Eberstein verheirathet seine Tochter Adelheid an
Heinrich junior von Lichtenberg. Als Bürgen für die Mitgift von 350 M. Silber stellt er
Eberhardum seniorem de Eberstain et B. prepositum Aquileie fratres meos etc
Diese angeführten Stellen enthalten wohl Alles, was wir bis zum Jahr 1235 über
das eberst. Geschlecht wissen; vielleicht mag unter den gedruckten Urkunden die eine
oder die andere trotz sorgfältigen Suchens übersehen worden sein, vielleicht mag auch noch
manche ungedruckte in den Gewölben ruhen, die ein neues Licht über diese Frage verbreiten
wird.
Gewiss aber ist Niemanden entgangen, dass in dieser ganzen Reihe von Urkunden
die Ebersteiner bis zum Jahre 1230 nie die Bezeichnung comes führen ; die Richtigkeit
der Angabe Schannats vom Jahre 1195 kann bei dem Mangel einer Vergleichung des
Originals nicht constatirt werden; leicht lässt sich annehmen, dass Scliannat die Bezeichnung
comes aus Lebersehen beisetzte, da er die Ebersteiner nicht anders, denn als Grafen
kannte, wie wir es auch bei Gabelkofer gesehen haben. Auch nach dem Jahre 1230 legen
sich die Ebersteiner noch längere Zeit den Grafentitel nur vereinzelt bei und erst seit dem
1270 ständig. Wie verhält sich nun aber dieser Umstand zu der gräflich calwischen
Abstammung ? Alle jene Familien, die man von den Calwern herleitet und herleiten will,
führen- den gräflichen Titel, so die von Vaihingen, von Löwenstein, von Grezzingen,
Hohenberg, Jngersheim und Staufenberg etc
Den Lebergang zur völligen Annahme des gräflichen Titels durch die Ebersteiner
bildet in den Urkunden von 1210—1240 der Platz, den sie unter den Zeugen neben und
zwischen gräflichen Personen oümehrcen und nach 1230 der Gebrauch eines gräflichen
Siegels. Seit dem Jahre lilö ist die Reihe der Gaugrafen erloschen, allein wir finden in
keiner Urkunde, dass nun die Ebersteiner an deren Stelle getreten seien, bei irgend einer
Gerichtsverhandlung den Vorsitz geführt oder ein anderes gräfliches Recht bis zum Jahre
1200 ausgeübt hätten
Wenn Krieg die Ebersteiner hervorgehen liess aus den Lfgaugrafen, indem er die
Grafen von Staufenberg mit diesen und den Bertold von Eberstein mit Bertold von Staufenberg
identifieirte, so können wir uns das, so unrichtig es ist, immerhin vorstellen ; wie sieh
aber Bader diese Abstammung von den Calwern dachte, konnte ich trotz wiederholtem
Durchlesen seiner Abhandlung nicht finden; denn dieselbe einfach in viel frühere Zeit,
für die wir weder N ach richten noch Urkunden haben, verlegen, macht die Sache zwar
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