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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ufgoviana1878-2/0041
(Fortsetzung).

Rotenfels.

(Kolb. Lexicon von Baden. III. 125.)

ll25S. Wernherus de Rotenfelse et Fridericus dictus Leise, qui sunt de militarifamilia
domini mei Ottonis de Eberstein, sind Bürgen , als Bertold de Remchingen die Advocatie des
Dörfchens Niusatz an Kloster Herrenalb verkauft. Zeitsch. Oberrh. I. 242.

Wernherus de Rotenfelse, Fridericus dictus Leise ministeriales Ottonis in der
Bestätigungsurkunde Otto I. über den Kauf aer Advocatie des Dörfchens Neusatz. Datum in
castro suo Eberstein. Zeitsch. Oberrh. I. 253.

12(>7. ... de Rotenfelse ... de Sonnesheim, dominus L. de Grecingen und S.
de Otencheim sind die Mittelspersonen bei dem Verkaufe der Advocatie von Unterderdingen
an Herrenalb. Zeitsch. Oberrh. I. 361. ^

1212. Nov. V. de Rotenfels T. in der Befreiungsurkunde Conrads von Eichelbach für
die Güter des Klosters Herrenalb zu Eichelbach von allen Abgaben und Dienstbarkeiten, actum
Mosebrunnen. Zeitsch. Oberrh. I. 480.

1278. Dominus Johannes de Rotenvelse ist Zeuge in der Schenkungsurkunde Otto I.
über Bahnbrücken, welches derselbe als Stiftung für sich, seine Gemahlin und seinen Sohn
Conrad von Freiburg, von dessen Existenz Krieg von H.'nichts wusste, an Herrenalb vergabte.
Zeitsch. Oberrh. H. 112.

Rotenfels, jedenfalls einer der ältesten Orte des Murgthales, wird zum ersten Male in
einer Urkunde vom Jahre 1041 erwähnt. König Heinrich HI., der Speier mit einer grossen
Menge Güter und Dörfer beschenkte, vergabte pro requie anime predicti patris am 6. Juni
1041 zu Aachen das predium Rotenvels in pago Ufgowe in comitatu Adelberti, wie er es als
Eigengut von Graf Heinrich erhalten hatte, mit all seinen Pertinentien, Leibeigenen, Gebäuden
, Feldern, und Wäldern, Mühlen und Gewässern. Da jedoch in dem Besitze dieser Güter
das Domstift von dem Bischöfe von Speier scheint gestört worden zu sein, so erneuerte
Heinrich IH. 1046 fast mit den gleichen Worten die Schenkung bei seinem Aufenthalte zu
Augsburg, indem er zugleich Drohung und Strafe anfügte für den, der dem Stifte diesen Besitz
zu entziehen suche.


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