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Unger, Erich
Politik und Metaphysik
Berlin, 1921
Seite: 16
(PDF, 13 MB)
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Varia

  (z. B.: IV, 145, xii)



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Etwas der Mathematik Entsprechendes ist notwendig.

Gesetzmäßige Anschauung ist die Betätigung des Geistes auf der Ebene der
Sinne, ist „reine" Sinnlichkeit.

Gibt es also zu dem Gebiet der nichtindividuellen Realitäten keine Sinnen-
haftigkeit, kein Feld gesetzmäßiger Anschauung, keine Sinne — so ist der „Geist''
ewig ein, im buchstäblichsten S mne: „ losgelöster" Schemen, der ewig dem Zwang
der körperhaften, sogenannten „Wirklichkeit" weichen muß.

Diese Alternative gilt es sich in ihrer ganzen Kraßheit zu vergegenwärtigen:
es wird zur Auflösung der Probleme der Menschen-Ordnung, zur Aufhebung der
ganzen zwischenindividuellen Pathologie nicht weniger verlangt als eine Modifizierbarkeit
des Naturgegebenen: der psychophysischen Sinnlichkeit.

Man mag das für unmöglich erklären — aber man sei sich zunächst darüber
klar, daß man damit implicite fast alles für absolut unmöglich erklärt, das aus
der unaufhörlichen Katastrophe des Völkerdaseins herausführen könnte — man
sei sich dann bewußt, daß man damit nicht nur jedes politische Beginnen, dessen
Notwendigkeit doch unausweichlich ist, dennoch für zweck- und sinnlos erklärt
— daß man einen ewigen Irrsinn damit von diesem Augenblick an statuiert.

Ehe man sich zu dergleichen entschließt, sieht man wohl auch eine sogenannte
Unmöglichkeit noch einmal genauer an. —

Um die Verantwortung für die Behauptung der Unerläßlichkeit eines Abenteuers
, wie es die Bewältigung eines bis heute sicherlich nicht durchdrungenen
Feldes darstellt, übernehmen zu können, ist vorerst klarzustellen, wie denn überhaupt
ein sozialer Problemkomplex mit einem — (mit Einschränkung gesagt):
naturwissenschaftlichen zusammenhängen könne, sodann, wie sie derart verknotet
sein können, daß hier eine leben- und todbedingende Verbindung liege.

Wir wollen zuerst mit einigen dogmatischen Worten angeben, welche Beziehung
hier gemeint ist.

Politik gilt gemeinhin als die Aufgabe der konkreten Ordnung von Menschengesamtheiten
unter einstweiliger Beiseitesetzung der naturwissenschaftlichen und
philosophischen Möglichkeiten des Menschen.

Politik betraf gleichsam nur die Ordnung des physiologischen Nebeneinander
, indessen die psychische Sphäre, die kulturelle, der Bereich der „Bestimmung
des Menschen", als Reservat des Einzelnen angesehen war.

Letzteres war darum auch nicht „bindend", es lag außerhalb des „Staates".
Die Ideen, die der Einzelne sich über seine personale Existenz machte, waren für
die Welt des Staates höchstens insofern da, als er ihnen irgendeine kulturelle
Institution überließ, und damit war dieses Gebiet neben dem staatlichen bestimmt,
das seinerseits von eigenen Faktoren kausiert wurde.

Der Ursachen- und damit der Zielpunkt aller gegenwärtigen
Politik liegt, im Kern, immer noch in der Regelung des physischen

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