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Vielheit eher der sch 1 echtestgestellten als der bestgestellten ökonomischen
Schicht zu gleichen haben.
In der metaphorischen „Gesamtheit" bleibt der Einzelne, der an die Führung
herantritt, insofern ein Einzelner, als er nur das, was er nach „bestem Wissen und
Gewissen" ausrichtet, zu vertreten hat und nur für den „guten Willen" verantwortlich
ist. Das Mißglücken wird ihm nicht zugerechnet, denn er tat, was
„in seinen Kräften stand" — er haftet nur sozusagen für diligentia quam suis, für
die Anspannung, die er in eigenen Sachen, in den Dingen seines Einzeldaseins
einsetzt: er bleibt, wiewohl Lenkender einer Gesamtheit dennoch ein Einzelner,
solange — im Großen — die bona fides seine Verantwortung begrenzt.
Bei jeder Art der wirklichen Zusammengefaßtheit oder im Falle der Orientierung
nach ihr haftet der Richtunggebende einer Gesamtheit für den
Erfolg. Es tritt eine völlig veränderte Beanspruchung an ihn heran, in dem Moment,
da an die Stelle der empirischen eine teleologische Perspektive eingesetzt wird,
deren Kennzeichen nicht mehr ist „guter Wille" — sondern das Können schlechthin
und nur dieses und ohne die Begrenzung des „Menschenmöglichen".
Es fällt jede Rücksicht auf eine private Bewußtheit, jedes in Rechnungstelien
des besten Willens oder des Einsetzens aller Kräfte eines solchen Einzelnen: es
gilt einzig und allein der Erfolg.
Und er haftet für diesen mit seiner physiologischen Existenz: die Verantwortung
ist unbedingt eine leibliche: das Mißlingen einer von ihm geleiteten
gesamtheitlichen Unternehmung trifft ihn ausnahmslos körperlich; er
steht nicht mit seinem „Ansehen" und seinem „Ruf" für die selbstverständlich
bona fide vorgenommenen sozialen Operationen ein, sondern mit seinem Leben.
Nicht anders steht es bei der Verbundenheit von Societas und einzelner physiologischer
Existenz und anders kann es folgeweise auch nicht bei einer Einrichtung
nach dieser, einstweilen metaphysischen, Ordnung gelten — — indessen alle die
„Achtung" und den „Namen" eines Leitenden treffenden Konsequenzen recht aus
dem Geiste der Metaphorik stammen und der illusionären Gesamtheitsgebilde:
denn noch immer hatte der also „Betroffene" einen Partei-Anhang um sich, der
ihm sein gutes Gewissen und das Bewußtsein, „das Beste gewollt" zu haben
erhielt und ihn die „Namensschädigung" ohne Beschwerden ertragen ließ.
So befremdlich und so „überwunden" in dieser Kultui-Atmosphäre das
Verhalten antiker oder naturhafter Volkseinheiten anmuten mag, die den fehlgreifenden
Staatsmann oder den geschlagenen Heerführer an Leib und Leben
straften — nicht weil es ihm an bestem Willen und äußerster Einsetzung, sondern
am Gelingen fehlte — — so viel näher ist diese Einstellung der objektiven Erkenntnis
vom Wes^n einer wirklichen Gesamtheit.
Gänzlich andere Lebens-Bedingungen gelten für das Individuum, das der
Gesamtheit sozusagen „verfallen" ist, als für das mehr oder weniger private
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