http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1903_ss/0005
Rechts- und Staatswissenschattliche Fakultät,
A. Juristische Fächer.
Einführung in die Rechtswissenschaft (Allgemeine Rechtslehre);
dreistündig, Dienstag und Donnerstag von 12—1 Uhr, Samstag
von 10—11 Uhr: Geh. Hofrat Prof. ord. Richard Schmidt.
Römische Rechtsgeschichte mit Einschluss des römischen
Civilprozesses; fünfstündig, Montag bis Freitag von 9—10 Uhr:
Geh. Hofrat Prof. ord. Eisele.
System des römischen Privatrechts mit exegetischen und
praktischen Übungen; siebenstündig, Montag bis Freitag von 8
bis 9 Uhr und Samstag von 8—10 Uhr: Derselbe.
Deutsche Rechtsgeschichte; fünfstündig, Montag bis Freitag
von 11—12 Uhr: Geh. Hofrat Prof. ord. Rosin.
Grundzüge des deutschen Privatrechts; fünfstündig, Montag
bis Freitag von 10—11 Uhr: Prof. ord. Stutz.
System und Grundzüge des bürgerlichen Gesetzbuchs, zugleich
als Einleitung in das Studium des bürgerlichen Rechts überhaupt;
zweistündig, Dienstag und Donnerstag von 5—6 Uhr: Geh. Hofrat
Prof. ord. R o s i n.
Deutsches bürgerliches Recht I (Allgemeiner Teil und Recht
der Schuldverhältnisse), in Verbindung mit zweistündigen prak-
tischen Übungen mit schriftlichen Arbeiten; zehnstündig, Montag
bis Freitag von 8—10 Uhr: Geh. Hofrat Prof. ord. Rümelin.
Deutsches bürgerliches Recht II, 1: Sachenrecht des B. G. B.;
vierstündig, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis
10 Uhr: Prof. ord. Stutz.
Reichsgesetzliche Ergänzungen zum Sachenrecht (Deutsches
bürgerliches Recht II, 1): Urheber-, Erfinder- und Zeichenrecht;
einstündig, Mittwoch von 9—10 Uhr: Prof. extraord. Riezler.
Deutsches bürgerliches Recht II, 2: Familienrecht des B. G. B. ;
dreistündig, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12—1 Uhr:
Prof. ord. Merkel.
Deutsches bürgerliches Recht 11,3: Erbrecht des B. G. B.;
zweistündig, Donnerstag und Freitag von 8—9 Uhr: Derselbe.
Handels-, Wechsel- und Schiffahrtsrecht; fünfstündig, Montag
bis Freitag von 12—1 Uhr: Prof. extraord. Riezler.
Grundzüge des französischen und badischen Civilrechts;
dreistündig, Montag von 6—8 und Donnerstag von 5—6 Uhr:
Derselbe.
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