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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1929-1930_ws/0003
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Behörden.

Rektor:

Prof. Dr. phil. Dragendorff.

Sprechstunden: Mittwoch und Samstag von 11 bis 12 Uhr im Rektorzimmer
(Nr. 35).

Dekane:

Theologische Fakultät: Professor Dr. Göller. — Sprechstunde: Mittwoch
von 11 bis 12 Uhr im Fakultätszimmer (Nr. 93).

Rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät: Professor Dr. Eucken. —
Sprechstunden: Montag und Donnerstag von 3 bis 4 Uhr im Fakultätszimmer
(Nr. 47).

Medizinische Fakultät: Professor Dr. Pankow. — Sprechstunden: Montag
und Freitag um 9 Uhr in der Frauenklinik, Albertstraße 6.

Philosophische Fakultät: Professor Dr. Kolbe. — Sprechstunden: Dienstag
und Freitag von 12 bis 1 Uhr im Fakultätszimmer (Nr. 55).

Naturwissenschaftlich-mathematische Fakultät: Geh. Reg.-Rat Professor
Dr. Spemann. — Sprechstunden: Montag, Mittwoch und Freitag
von V2II bis V2I2 Uhr im Zoologischen Institut, Katharinenstraße 20.

Senatoren:

Prorektor Geh. Reg.-Rat Prof. Uhlenhuth und die Professoren Straubinger
, Geh. Hofrat Merkel, Ziegler, Heidegger, Schneiderhöhn
(gewählt von den Fakultäten) sowie die Professoren Geh. Hof rat
Deecke, Krebs, Rudolf Schultz und Wilser (gewählt vom Plenum).

Bemerkungen.

Immatrikulationstermine: 2., 9. und 16. November, jeweils nachmittags 5 Uhr
in der Aula.

Die Anmeldung zur Immatrikulation hat spätestens zwei Tage vor dem Termin
vormittags persönlich im Universitätssekretariat (Zimmer Nr. 38) zu geschehen, wobei
vorzulegen ist: Reifezeugnis, Exmatrikeln von seither besuchten Universitäten, bei
unterbrochenem Studium polizeiliches Führungszeugnis für die betreffende Zeit. —
Der Anmeldung zur Immatrikulation geht die Zahlung der Immatrikulationstaxe im
Zimmer 43 voraus.

Hinsichtlich der wissenschaftlichen Vorbildung wird von Reichsangehörigen
der Besitz des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums, eines deutschen
Realgymnasiums, einer deutschen Oberrealschule oder einer andern deutschen zur
Vollreife führenden neunstufigen höheren Lehranstalt verlangt. Bezüglich der ausländischen
Reifezeugnisse bestehen besondere Bestimmungen.

Ausländer werden an der Universität in jederzeit widerruflicher Weise zum
Studium zugelassen, soweit es die Verhältnisse der Universität gestatten und Deutschen
im Heimatsstaat des ausländischen Studierenden Gegenseitigkeit verbürgt ict.


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