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Behörden.

Rektor:

Prof. Dr. phil. Weber.
Sprechstunden: Mittwoch und Samstag von 11 bis 12 Uhr im Rektorzimmer
(Nr- 35).

Dekane:

Theologische Fakultät: Geistl. Rat Professor Dr. Sauer. — Sprechstunden
. Dienstag und Freitag um 10 Uhr im Fakultätszimmer (Nr. 93).

Rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät: Professor Dr. Frhr. Marschall
von Bieberstein, — Sprechstunden: Montag und Donnerstag
12% Uhr im Fakultätszimmer (Nr. 47).

Medizinische Fakultät: Professor Dr. Hoffmann. — Sprechstunden:
Dienstag und Freitag von 10—11 Uhr im physiologischen Institut,
Hebelstraße 33.

Philosophische Fakultät: Professor Dr. Brie. — Sprechstunden: Dienstag
und Freitag von 10—11 Uhr im Fakultätszimmer (Nr. 55).

Naturwissenschaftlich-mathematische Fakultät: Professor Dr. Schneider-
h ö h n. — Sprechstunden: Dienstag und Freitag von 11—12 Uhr im
mineralogischen Institut, Bertholdstraße 17.

Senatoren;

Prorektor Professor Dragendorff und die Professoren Krebs,
Hoeniger, v. Möllendorff, Funk, v. Hevesy (gewählt
von den Fakultäten) sowie Geh. Rat A s c h o f f und die Professoren
Frhr, Marschall von Bieberstein, Ansei und Veit (gewählt
vom Plenum).

Bemerkungen,

Immatrikulationstermine; 31. Oktober, 7. und 14. November, jeweils nachmittags
5 Uhr in der Aula.

Die Anmeldung zur Immatrikulation hat spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen
Immatrikulationstermin vormittags persönlich im Universitätssekretariat
(Zimmer Nr. 38) zu geschehen, wobei vorzulegen ist: Reifezeugnis, Exmatrikeln
von früher besuchten Universitäten, bei unterbrochenem Studium polizeiliches
Führungszeugnis für die betreffende Zeit. — Der Anmeldung zur Immatrikulation
geht die Zahlung der Immatrikulationstaxe im Zimmer 43 voraus.

Hinsichtlich der wissenschaftlichen Vorbildung wird von Reichsangehörigen
der Besitz des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums, eines
deutschen Realgymnasiums, einer deutschen Oberrealschule oder einer anderen
deutschen zur Vollreife führenden neunistufigen höheren Lehranstalt verlangt. Bezüglich
der ausländischen Reifezeugnisse bestehen besondere Bestimmungen.

Ausländer werden an der Universität iii jederzeit widerruflicher Weise zum
Studium zugelassen, soweit es die Verhältnisse der Universität gestatten und Deutschen
im Heimatstaat des ausländischen Studierenden Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Dem Zulassungsgesuch, das an den Senat der Universität zu richten ist, sind
beizufügen:

1. ein deutsches Reifezeugnis oder ein Zeugnis, das eine ausreichende, einer deutschen
neunstufigen höheren Lehranstalt entsprechende Vorbildung nachweist (in
Original oder beglaubigter Abschrift, erforderlichenfalls nebst beglaubigter deutscher
Übersetzung). Uber die Berechtigung des ausländischen Zeugnisses zum


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