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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1933_ss/0003
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Behörden.

Rektor;

Prof. Dr, med, von Möllcndorff.
Sprechstunden: Mittwoch und Freitag von 12%—13 Uhr im Rektoratszimmer (Nr. 35).

Dekane:

Theologische Fakultät; Professor Dr. Krebs. — Sprechstunden: Dienstag und
Donnerstag von 10 bis 11 Uhr im Fakultätszimmer (Nr, 93),

Rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät: Prof. Dr, Kern. — Sprechstunden:
Dienstag und Freitag von 10 bis 11 Uhr im Fakultätszimmer (Nr. 47),

Medizinische Fakultät: Professor Dr, Thannhause r. — Sprechstunden: Dienstag
und Donnerstag um 10 Uhr in der medizinischen Klinik, Hugstetterstr. 55.

Philosophische Fakultät: Professor Dr, Gurlitt. — Sprechstunden: Montag und
Donnerstag von 10 bis 11 Uhr im Fakultätszimmer (Nr. 55).

Naturwissenschaftlich-mathematische Fakultät: Professor Dr. Soergel, —
Sprechstunden: Dienstag und Donnerstag von 10 bis 11 Uhr im geologischen
Institut, Hebelstraße 40.

Senatoren:

Prorektor Professor Sauer, Geistl. Rat B i 1 z und die Professoren P r i n g s -
heim, Rehn, Witkop und Mortensen (gewählt von den Fakultäten)*
sowie je zwei aus der Zahl der Ordinarien und Nichtordinarien von der
Plenarversammlung noch zu wählende Dozenten.

Bemerkungen*

Immatrikulationstermine: 29. April, 6, und 13, Mai, jeweils nachmittags
5 Uhr c. t, in der Aula.

Die Anmeldung zur Immatrikulation hat spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen
Immatrikulationstermin vormittags von 9 bis 11, Samstags nur von 9 bislO Uhr
persönlich im Universitätssekretariat (Zimmer Nr. 38) zu geschehen, wobei vorzulegen
ist: Reifezeugnis, Exmatrikeln von früher besuchten Universitäten, bei
unterbrochenem Studium polizeiliches Führungszeugnis für die betreffende Zeit.
— Der Anmeldung zur Immatrikulation geht die Zahlung der Immatrikulationstaxe
im Zimmer 43 voraus. \

Hinsichtlich der wissenschaftlichen Vorbildung wird von Reichsangehörigen
der Besitz des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums, eines
deutschen Realgymnasiums, einer deutschen Oberrealschule oder einer anderen
deutschen zur Vollreife führenden neunstufigen höheren Lehranstalt verlangt. Bezüglich
der ausländischen Reifezeugnisse bestehen besondere Bestimmungen.

Ausländer werden an der Universität in jederzeit widerruflicher Weise zum
Studium zugelassen, soweit es die Verhältnisse der Universität gestatten und Deutschen
im Heimatstaat des ausländischen Studierenden Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Dem Zulassungsgesuch, das an den Senat der Universität zu richten ist, sind
beizufügen:

1. ein deutsches Reifezeugnis oder ein Zeugnis, das eine ausreichende, einer deutschen
neunstufigen höheren Lehranstalt entsprechende Vorbildung nachweist (in
Original oder beglaubigter Abschrift, erforderlichenfalls nebst beglaubigter deutscher
Übersetzung). Über die Berechtigung des ausländischen Zeugnisses zum

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