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Hörer und Ausländer genügt ein zu diesem Zweck ausgestelltes Zeugnis
eines Bezirksarztes, welches bescheinigt, daß sie frei sind von ansteckenden
Krankheiten. Die Einbestellung zur Untersuchung erfolgt schriftlich, die
Untersuchung kostenlos. Im W.-H. 1934/35 werden sinngemäß nur die Studierenden
im 1. Studiensemester untersucht. Für Studentinnen besteht die
Möglichkeit, sich nach Rücksprache mit dem ärztlichen Referenten des SA.-
Hochschulamtes (Dr. B e s u d e n , Sportärztliches Institut) durch einen Bezirksarzt
untersuchen zu lassen. In diesem Falle haben sie die Kosten selbst zu
tragen.
2. Ärztliche Beratung und Behandlung (Studenten-Krankenkasse). An den
verschiedenen Kliniken werden besondere Studenten Sprech stunden
abgehalten (siehe oben S. 14). Durch die hier tätigen Ärzte kann auch in
Krankheitsfällen Befreiung vom Pflichtsport erfolgen.
3. SA.-Dienst. Für die Studenten, die beim SA. - Hochschulamt dienstpflichtig
sind, ist beim Eintreten von Dienstuntauglichkeit Dr. Besuden
(Sportärztliches Institut) zuständig.
n) Akademische Auslandsstelle Freiburg i. Br. (e. V.).
Geschäftsstelle: Schwimmbadstr. 8, feg) 3818 (zugleich Geschäftsstelle
für die Ferienkurse für Ausländer an der Universität Freiburg,
für die Deuts ch-Ausländische Gesellschaft und den Anglo-
American-Club). Sprechstunden: Mo—Fr 15—17 Uhr.
o) Auskunftserteilung.
Auskunft erteilen innerhalb des Bereiches ihrer Zuständigkeit: das Universitätssekretariat
, die Dekane, die Leiter der Prüfungsausschüsse, die Geschäftsstelle
und die Ämter der Studentenschaft, die Leiter der Fachschaften, die
Geschäftsstelle des Studentenwerkes. Die Studierenden werden ersucht, jeweils
nur die zuständige Stelle um Auskunft anzugehen.
Ausländer erhalten Auskunft über Immatrikulation, Ausstellung eines
Hörerscheines, Studienberatung, Wohnungsvermittlung, Vermittlung von
Sprachaustausch und Sprachunterricht usw. durch die Akademische Auslandsstelle
Freiburg i. Br., e. V., Schwimmbadstr. 8 (s. o.).
Uber Freiburger Lebens- und Studienverhältnisse
unterrichtet auch der von der Freiburger Studentenschaft herausgegebene
„Freiburger Universitäts-Führe r". Allgemeinere Auskunft über
die Lebens- und Studienverhältnisse an den deutschen Hochschulen gibt der
vom Deutschen Studentenwerk e. V. (Dresden-A. 24, Kaitzerstr. 2) herausgegebene
„Deutsche Hochschul-Führe r", der vom Deutschen Studentenwerk
oder vom Studentenwerk Freibur£ zum Preise von 1,15 RM. (einschließlich
Porto) zu beziehen ist.
p) Wohnungsnachweis.
Möblierte Zimmer für wohnungsuchende Studierende vermittelt das W o litt
u ngsamt des Studentenwerks Frei b.u rg (Universitätsgebäude,
Zimmer 12). Für Ausländer ist noch ein besonderer Wohnungsnachweis
bei der Aka de mischen Auslandsstelle (s. o.) eingerichtet.
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