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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1936_ss/0074
c.

Künste

* Stimmbildung und Sprechkunst (gesundheitsgemäßes, klang- und
lautrichtiges Sprechen auf physiologischer Grundlage; nach Professor
Eduard Engel); 2st: Werner. 484

* Rezitations- und Vortragskunst (Einführung in die Interpretation
lyrischer, epischer u. dramatischer Dichtungsformen); Ist: Werner. 485

* Arbeitsgemeinschaftlicher Dramen-Lesezirkel, verbunden mit einer
Einführung in die Technik der Schauspielkunst; 2st: Werner. 486

* Handschrift und Charakter (mit Lichtbildern); Ist: Hartge. 487

* Aktzeichnen nach männlichen und weiblichen Modellen (für Anfänger
und Fortgeschrittene); 2st: B i s s i e r. 488

* Privatunterricht in allen Techniken der Malerei für Anfänger und
Fortgeschrittene; nach Vereinbarung: B i s s i e r. 489

* Praktische Instrumentalkurse: Klavierspiel (alle Stufen), Orgelpedalspiel
, Harmonium, Einführung in die Technik des Violinspiels, Sologesang
(Tonbildung für Anfänger), Partiturspiel für Anfänger, Kammermusik
; nach Verabredung: Hoppe. 490

* Harmonielehre mit praktischen Übungen am Klavier (unter Berücksichtigung
älterer und neuerer Bezifferungsarten); nach Verabredung:
Hoppe. 491

D.

Leibesübungen

A. Institut für Leibesübungen an der Universität Freiburg

Leiter: Direktor Buchgeister

I. Allgemeine Ausbildung

Grundausbildung und freiwilliger Sportbetrieb 492

Nach den ministeriellen Vorschriften sind alle der Deutschen Studentenschaft
angehörenden Studierenden verpflichtet, während der ersten drei Semester
an Übungen auf dem Gebiete der Leibesübungen teilzunehmen. (Für
die Studierenden der Pharmazie erstreckt sich diese Verpflichtung nur über
zwei Semester.) Die Übungen umfassen zwei Übungstage in jeder Woche mit
insgesamt 3—4 Stunden.

Insgesamt gelten die Vorschriften der Hochschulsportordnung.

Die übungs- und Stundenpläne und alle näheren Bestimmungen werden zu
Anfang des Studienhalbjahres durch Anschläge in allen Universitätsinstituten
und durch die Studentenzeitung bekanntgegeben.

II. Ausbildung für Turnlehrer und Turnlehrerinnen

Studium der Leibesübung und der körperlichen Erziehung

(Hochschulsportordnung Abs. IV)

Der Stundenplan wird zu Anfang des Studienhalbjahres durch Anschläge
in allen Universitätsinstituten und durch die Studentenzeitung bekanntgegeben.


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