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VII. Der Gebührenerlaß erstreckt sich grundsätzlich nicht auf die Gebühren, die
durch das Nachbelegen entstehen. Auch sind Streichungen von belegten Vorlesungen
bei teilweise gewährtem Gebührenerlaß oder bei Ablehnung eines
solchen nicht zulässig.

VIII. Sämtliche Akten befinden sich nach Abschluß des Verfahrens beim Studentensekretariat
(Zimmer 41). Etwaige Gesuche um Vorlage oder Rückgabe einzelner
Papiere sind dort vorzubringen. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe
dieser Papiere, ebensowenig auf Einsicht in die Akten.

Staatsstipendien werden ausschließlich auf Vorschlag durch die Fakultäten
verliehen. Persönliche Anträge und Vorsprachen beim Förderungsausschuß
sind zu unterlassen.

Plätze für Schwerkriegsversehrte

Schwerkriegsversehrte können bevorzugte Plätze in den Hörsälen durch Anheften
einer Karte, die auf dem Studentensekretariat ausgestellt wird, belegen.

Fahrpreisermäßigung für Studierende

Über die Voraussetzungen, unter denen die Ausgabe ermäßigter Schülerfahrkarten
bzw. Schülermonatskarten an Studierende zulässig ist, geben die Fahrkartenausgabestellen
sowie die Auskunft des Freiburger Hauptbahnhofes ausführlicheren Bescheid,
soweit noch Unklarheiten hierüber nach Einsichtnahme der auf der Rückseite der
Anträge dargelegten Bestimmungen bestehen sollten. Antragsvordrucke sind an
den Fahrkartenschaltern und auf dem Studentensekretariat (Zimmer 41) erhältlich.
Anträge werden von der Eisenbahnbehörde nur anerkannt, wenn die Richtigkeit
auf dem Antragsvordruck durch das Studentensekretariat der Universität bescheinigt
ist.

Über die Bestimmungen für Schülerfahrkarten der in der Ostzone beheimateten
Studierenden gibt das Studentensekretariat nähere Auskunft.

Ausländische Studierende- können ebenfalls anläßlich eines Studienaufenthaltes in
Deutschland von der deutschen Grenzstation bis zum Universitätsort und zurück
die Fahrpreisermäßigung für Schülerfahrkarten in Anspruch nehmen. Dies ist auch
in umgekehrtem Falle möglich, wenn inländische Studierende zum Studienaufenthalt
, in das Ausland fahren. Die entsprechenden Bescheinigungen auf den Antragsvor-

i drucken werden vom Studentensekretariat und vom Akad. Auslandsamt vorgenommen
. Vordrucke hierfür sind nur auf dem Akadem. Auslandsamt erhältlich.

Wohnungswechsel

Jeder Wohnungswechsel ist unverzüglich im Studentensekretariat (Zimmer 41) unter
1 Angabe des Studienfaches und der bisherigen Wohnung anzuzeigen.

Fundsachen

Fundsachen werden beim Pförtner entgegengenommen und auch dort den Eigentümern
ausgehändigt.

Studentenhilfe
Universitätshauptgebäude Zimmer 130 und 131.

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