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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1954_ss/0090
durch den Rektor (Immatrikulationsfeier) wird durch Anschlag am Schwarzen Brett
bekanntgegeben. Die Verpflichtungsformel besteht in der Bejahung der Frage:

„Sind Sie gewillt, als Studenten der Albert-Ludwigs-Universität Ihr Studium
ernstlich zu pflegen, Ihren Lehrern die schuldige Achtung zu erweisen und sich
stets eines akademischen Bürgers würdig zu verhalten?"

b) Rückmeldungen:

Die altimmatrikulierten Studierenden melden sich innerhalb der festgelegten Immatrikulationsfrist
und zwar nur nachmittags von 15—17 Uhr auf dem Studentensekretariat
(Zimmer 41) unter Vorlage des Rückmeidescheines, des statistischen
Fragebogens (beide beim Pförtner erhältlich), des Studienbuches und des Studentenausweises
zurück.

c) Beurlaubungen:

Studierende, die von der Belegfrist entbunden, d. h. beurlaubt werden wollen,
sprechen hierwegen innerhalb der Immatrikulationsfrist und zwar nur vormittags
von 9—11.30 Uhr auf dem Studentensekretariat (Zimmer 40) vor, unter Vorlage
des Beurlaubungsvordrucks, des statistischen Fragebogens (beide beim Pförtner erhältlich
) des Studienbuches mit Quittung über die eingezahlte Beurlaubungsgebühr
(Sozialgebühren + 7.50 DM für Benützung der Universitäts-Bibliothek) und des
Studentenausweises.

Doppeleinschreibung und FakultätsWechsel

Die Einschreibung in zwei Fakultäten ist möglich. Entsprechende Anträge (formlos)
sind an die beiden Dekane über das Studentensekretariat einzureichen. Dasselbe
gilt für Fakultätswechsel. Die Anträge sind spätestens innerhalb der Einschreibungsfrist
zu stellen, wenn sie noch für das laufende Semester berücksichtigt werden
sollen. Nach Zustimmung der Dekane erhalten die Antragsteller schriftlichen Bescheid
durch das Studentensekretariat.

Exmatrikulation

Studierende, welche die hiesige Universität verlassen wollen, beantragen mittels
Vordrucks (auf dem Studentensekretariat erhältlich), der den Entlastungsvermerk
der Bibliothek zu tragen hat, ihre Exmatrikulation im Studentensekretariat (Zimmer
41) unter Vorlage des Studienbuches und des Ausweises. Der Antrag ist frühestens
eine Woche vor Semesterende und spätestens zwei Monate nach Schluß der
Vorlesungszeit zu stellen.

Beleg- und Zahlungsverfahren

Der Besuch von Vorlesungen und Übungen ist nur den immatrikulierten Studierenden
und den zugelassenen Gasthörern erlaubt. Alle besuchten Vorlesungen und
Übungen müssen auf der Universitätskasse (Quästuf) belegt werden. Nur bis zum
Zeitpunkt der festgelegten Buchabgabe — (Beleg-)fristen — dürfen die Studierenden
und Gasthörer einzelne Vorlesungen anhören, ohne diese belegt zu haben. Die
Studierenden sind verpflichtet, in jedem Semester mindestens vier bezahlte Wochenstunden
zu belegen, wenn das Semester für das Examen oder die Promotion angerechnet
werden soll.

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