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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1955_ss/0104
Das Belegen der Vorlesungen erfolgt fakultätsweise in abwechselnder Reihenfolge
auf der Universitätskasse (Quästur) — Zimmer 43 — in der festgesetzten Belegfrist
. Die hierbei einzuhaltenden Bestimmungen und Termine werden jeweils durch
Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben. Diejenigen Studierenden, die ein
Gesuch um Gebührenerlaß einreichen, sowie die Studienstiftler haben schon beim
Belegen die Sozialgebühren zu entrichten. Termine für erforderliche Nachbelegung
und Streichung von Vorlesungen werden jeweils zu Beginn des letzten Monats im
Semester angesetzt; außerhalb dieser Termine ist eine Änderung nicht möglich. Bei
Streichungen ist außerdem das Einverständnis des Dozenten beizubringen.

Die Quästur benachrichtigt die Studierenden über die Höhe der Gebühren. Innerhalb
einer Woche nach Empfang der Gebührenrechnung hat die Bezahlung der Gebühren
zu erfolgen. Etwa 14 Tage nach Zahlung der Gebühren wird das Studienbuch
portopflichtig zugestellt. Stundung kann in besonders begründeten Fällen auf
Antrag, jedoch nicht über das Semesterende hinaus, gewährt werden.

Gebühren

An Gebühren werden z. Z. erhoben:

1. Aufnahmegebühr:

a) bei erstmaliger Einschreibung............ 30.— DM

b) bei wiederholter Einschreibung........... 15.— DM

c) bei Einschreibung in mehreren Fakultäten eine Zusatzgebühr von 10.— DM

d) bei verspäteter Einschreibung (Rückmeldung)...... 5. — DM

2. Allgemeine Studiengebühr:.......... 80.— DM

Studierende, die im Besitz der für das Abschlußexamen bzw. für
die Promotion vorgeschriebenen Mindestzahl von ordnungsgemäß
belegten Semestern sind, zahlen auf Antrag (Vordruck auf dem
Studentensekretariat erhältlich) in den folgenden Semestern die
Hälfte der allgemeinen Studiengebühr.
Antrag ist bis Ende der Immatr.-Frist zu stellen, andernfalls
erlischt Anspruch auf Ermäßigung für das lfd. Semester.

3. Unterrichtsgeld:

Als Unterrichtsgeld ist für jede wöchentliche Vorlesungs- und

Übungsstunde in der Regel............. 2.50 DM

im Semester zu zahlen.

Der Höchstbetrag für ein ganztägiges Praktikum (12 Wochenstunden
) beträgt.................35.— DM

für ein halbtägiges Praktikum (8 Wochenstunden)......20.— DM

Wird eine Vorlesung (nicht Praktikum oder Übung) zum zweiten
Mal belegt (repetiert), ist für diese Vorlesung nur die Hälfte des
Unterrichtsgeldes zu zahlen, vorausgesetzt, daß die erste Belegung
dieser Vorlesung in Freiburg stattgefunden hat.
Hierbei ist zu beachten, daß diese repetierte Vorlesung im Studienbuch
mit dem Vermerk „rep." und durch Unterstreichung mit Rotstift
deutlich zu kennzeichnen ist. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises
sind spätere Reklamationen zwecklos.

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