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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1956-1957_ws/0114
Mitteilung für Studierende und Gasthörer

Zulassung zum Studium

a) Inländer:

Die Einschreibung als ordentlicher Studierender (Immatrikulation) ist nur auf
Grund eines besonderen Zulassungsbescheides möglich. Bewerbungen sollen tunlichst
während der Bewerbungsfrist — für das Sommersemester vom 15. Januar
bis 15. März, für das Wintersemester vom 15. Juli bis 15. September — eingereicht
werden. Die Ausgabe des Vordrucks erfolgt während des gleichen Zeitraums. Auf
jeden eingegangenen Antrag ergeht ein schriftlicher Bescheid.

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium als ordentlicher Studierender ist der
Besitz des Reifezeugnisses einer deutschen, zur Vollreife führenden höheren Lehranstalt
oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Das Reifezeugnis der Wirtschaftsoberschulen
berechtigt hier nur zum Studium der Wirtschaftswissenschaften.
Für Studienbewerber, die kein Reifezeugnis oben angegebener Art besitzen, oder die
ein Reifezeugnis aus der Ostzone erworben haben, sowie für Spätheimkehrer mit
Reifevermerk gelten besondere Bestimmungen. Nähere Auskunft hierüber erteilt
das Studiensekretariat.

b) Ausländer:

Ausländer werden zum Studium zugelassen, soweit die Verhältnisse der Universität
dies gestatten. Zulassungsgesuche sind möglichst rechtzeitig — spätestens innerhalb
der Bewerbungsfrist wie bei Inländern — einzureichen. Vordrucke werden auf Anforderung
durch das Studiensekretariat übersandt. Außer dem ausgefüllten Vordruck
sind einzureichen:

1. Abschrift des Zeugnisses über die Hochschulreife (Maturitätszeugnis, Baccalau-
reat, Diplome usw. in deutscher Übersetzung), das im Heimatland des Gesuchstellers
zum Hochschulstudium berechtigt und als Ausweis einer genügenden
Vorbildung für den Besuch einer deutschen Hochschule vom Kultministerium
des betreffenden Landes oder einem deutschen Konsulat (Gesandtschaft) amtlich
bestätigt sein muß;

2. ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebenslauf;

3. falls der Bewerber bereits an einer ausländischen Universität oder einer anderen
deutschen Universität studiert bzw. dort Prüfungen abgelegt hat, sind Nachweise
hierüber in beglaubigter Abschrift beizufügen.

Genügende deutsche Sprachkenntnisse, um den Vorlesungen und Übungen folgen
zu können, werden vorausgesetzt.

Immatrikulation

a) Neuaufnahmen:

Die zum Studium zugelassenen Bewerber melden sich zu der im Zulassungsbescheid
vermerkten Immatrikulationsfrist auf dem Studentensekretariat (Zimmer 41) persönlich
an. Die Einzelheiten über den Gang des Immatrikulationsverfahrens sind
auf dem Zulassungsbescheid vermerkt. Der Zeitpunkt der feierlichen Verpflichtung

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